Das Haus der Selbstständigen lädt mit seiner Projektpartnerin, der Georg-August-Universität Göttingen, zu einer Fachkonferenz zur Effektivierung der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger ein. Denn: Spätestens seitdem die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt das Aufkommen digitaler Plattformen befeuert hat, lässt sich die Zunahme der Bedeutung von Solo-Selbstständigkeit als Erwerbsform nicht mehr leugnen. Immer mehr Aufgaben, die traditionell von Arbeitnehmer*innen ausgeübt wurden, werden nunmehr auch an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbständige, vergeben – oftmals zu deutlich schlechteren Bedingungen. Vor diesem Hintergrund wird die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Solo-Selbstständigen seit einigen Jahren rege diskutiert. Geht es darum, die Position Solo-Selbstständiger zu stärken, ist das auch ein Fall der kollektiven Interessenvertretung. Nimmt man deren rechtlichen Rahmen genauer unter die Lupe, wird allerdings schnell klar: Die kollektivrechtlichen Schutzrechte sind in erster Linie auf die Interessen abhängig Beschäftigter zugeschnitten. Für Selbstständige ohne Beschäftigte bietet das kollektive Arbeitsrecht dagegen lediglich einen abgestuften und zudem lückenhaften Schutz. Nur in bestimmten Fällen werden Solo-Selbstständige in der Betriebsverfassung bzw. Personalvertretung oder im Tarifvertragssystem berücksichtigt. Dieser Befund wirft die Frage auf, wie eine autonome Interessenvertretung Solo-Selbstständiger zum einen in Betrieb bzw. Dienststelle und zum anderen durch Gewerkschaften und Verbände aussehen könnte.