Hürdenlauf
Bei Pressekonferenzen von Ministern werden Journalisten zuvorkommend behandelt. Ganz anders sieht es aus, wenn sie in deren Ministerien Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen. Die erste Hürde besteht darin, dass gegen Ablehnungen seitens oberster Bundesbehörden, also auch der Bundesministerien, kein Widerspruch eingelegt werden kann. Wer weiterkommen will, muss vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Das verursacht erhebliche Kosten und führt zu einer Zeitverzögerung, was den Klageweg für die meisten Journalisten unmöglich macht.
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