Selbstständige sollen PC-Gebühren zahlen
Die Rechtslage ist geklärt. Erst mal: Mit einem Staatsvertrag hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt, dass PCs mit Internetanschluss als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ zu betrachten sind, für die die üblichen Rundfunkgebühren fällig werden – und zwar die Fernsehgebühr von 17,03 € im Monat. Diese Gebühr wird allerdings bis Ende 2006 großzügig nicht erhoben, „um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern“.
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