Entstellt, aber juristisch sanktioniert
Gegen die Halbierung seines 80-Minuten-Dokumentarfilm-Klassikers "Schlacht um Berlin" bei einer Fernsehausstrahlung im damaligen SFB hatte Regisseur Franz Baake geklagt. Zu Unrecht, meinte das Berliner Landgericht im Juli 2003. Die Kammer erkannte in der 40-Minuten-Kürzung keine "gröbliche Entstellung" des Werkes, da "der Film aufgrund seiner chronologischen Ordnung teilbar ist und in dieser Teilfassung seinen ursprünglichen Sinngehalt nicht verliert" (siehe «M» 10 / 2003). Dies bestritt der Regisseur und zog mit ver.di-Rechtsschutz in die Berufungsinstanz.
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