Schadensersatz für verletzte Urheberrechte
In Hamburg ist ein Journalist erfolgreich gegen die rechtwidrige Internet-Nutzung seiner Texte vorgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) verurteilte einen bekannten Fachzeitschriften-Verlag zu einer Schadenersatzzahlung von knapp 15.000 Euro (OLG Hamburg, U.v. 27.6.2012, Az. 5 U 29/10 (Revision nicht zugelassen) LG Hamburg, U.v. 12.2.2012, Az. 308 O 619/08). Damit wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg (LG) bestätigt und noch verschärft. Für die Berechnung des Schadenersatzbetrages legten die Gerichte Honorarempfehlungen der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di von 2005 zugrunde. Die Urteile geben damit wertvolle Praxishinweise zur Schadensberechnung in…
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