Klar verfassungswidrig
Für das Sozialgericht Koblenz ist die rückwirkende Abschaffung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbständige klar verfassungswidrig. Sein Beschluss vom Januar, das Thema dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist ein wichtiger Etappensieg. Er kürzt einen langen Instanzenweg ab: Je später in der Sache entschieden wird, desto höher ist das Risiko, eine Beitragspflicht ohne Ansprüche bei Arbeitslosigkeit zu erstreiten. Schließlich ist die Versicherungsmöglichkeit bis zum Jahr 2010 befristet.
mehr »