Aiwanger-Affäre: Korrekt berichtet

Symbolbild: 123rf/M

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, bestand ein erhebliches öffentliches Interesse. Die Vorwürfe standen in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns, so der Presserat.

Zwar lag der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurück, und Aiwanger sei damals noch nicht volljährig gewesen. Jedoch seien die Vorwürfe so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex zu verletzen, befand der Presserat in seiner jünsten Sitzung.

Die Mitglieder des Presserats diskutierten, ob die nur schrittweise Offenlegung des Sachverhalts durch die Redaktion in aufeinanderfolgenden Artikeln die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt haben könnte. Dieses Vorgehen sei unter presseethischen Gesichtspunkten jedoch nicht zu beanstanden, weil der Redaktion von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht vorlagen.

Auch eine Vorverurteilung nach Ziffer 13 des Pressekodex erkennt der Presserat nicht, da die Vorwürfe korrekt als solche und nicht als Tatsachen bezeichnet wurden, dem Betroffenen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei und entlastende Stimmen zu Wort kamen.
Insgesamt 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ waren beim Presserat eingegangen. Die Beschwerdeführer hielten der Redaktion „Kampagnenjournalismus“ kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor. Der Presserat machte jedoch deutlich, dass Redaktionen über den Zeitpunkt der Berichterstattung selbst entscheiden.


Die im Ausschuss des Presserats behandelten Beschwerden betrafen die Artikel „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“, „Das Auschwitz-Pamphlet“ sowie „Lügen, Schweigen, Abtauchen“ und „Söders Dilemma“ in der „Süddeutschen Zeitung“ bzw. auf „sueddeutsche.de“. Sie waren zwischen dem 25. und 28. August 2023 erschienen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schrittmacher für den Lokaljournalismus

Im Lokalen schlägt das Herz des Journalismus, hier ist er für die Menschen besonders gut erlebbar.“ So Netzwerk Recherche, das Lokaljournalist*innen mit einem Fellowship Lokale Recherche und einem Support Desk unterstützt, da sie unter wachsendem Druck Demokratie und mediale Glaubwürdigkeit verteidigen müssen.
mehr »

Sorgerechts-Drama bei der ARD

Mit einem zweiteiligen Fernsehfilm zum Thema Sorgerecht will die ARD ein Tabu brechen. Doch das Projekt verzögert sich – und ist bereits vor dem Dreh heftig umstritten. Es ist bereits die zweite Produktion zum Thema.
mehr »

Streamingdienste brauchen Standards

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt ver.di ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in Filmproduktionen.
mehr »

Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.
mehr »