Auskunftsrechte geschwächt

Urteil: Landespressegesetze auf Bundesbehörden nicht anwendbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Ein „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ gegenüber der Presse sei aber durch das Grundrecht der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Die dju in ver.di fordert deshalb, den Auskunftsanspruch für Journalisten durch ein Bundesgesetz zu sichern.

„Pressefreiheit vor Gericht“ – so titelten Medien bereits im Vorwege. Denn im Prozess eines Bild-Reporters gegen den Bundesnachrichtendienst ging es außer der verweigerten BND-Auskunft über die Nazi-Vergangenheit einstiger Mitarbeiter grundsätzlich auch um den Auskunftsanspruch der Presse, der in den Landespressegesetzen festgeschrieben ist. Dass dieser Auskunftsanspruch auch für Bundesbehörden gilt, wurde bisher nur von einzelnen Juristen in Frage gestellt. So gibt es etliche Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Berlin zu Presseauskünften von Bundesbehörden.
Eingeschaltet in den Leipziger Prozess hatte sich allerdings das Bundesinnenministerium. Sein sogenannten Vertreter des Bundesinteresses (VBI) beim Gericht hatte in seiner Stellungnahme die Ansicht vertreten, dass Bundesbehörden weder durch die Landespressegesetze noch auf Basis des Grundgesetzes zur Auskunft verpflichtet werden könnten.
Dem folgten die Richter zwar nur im ersten Punkt, beschränkten mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs diesen aber auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. Mit der Begründung, das grundrechtliche Auskunftsrecht führe nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde, wies das Gericht die Klage ab (Az.: BVerwG 6 A 2.12).
Als „nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit“ kritisierte die dju dieses Urteil. Die Journalistengewerkschaft unterstützt die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion für ein Presseauskunftsgesetz des Bundes, das Journalisten die gleichen Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie diese in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »