Auskunftsrechte geschwächt

Urteil: Landespressegesetze auf Bundesbehörden nicht anwendbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Ein „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ gegenüber der Presse sei aber durch das Grundrecht der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Die dju in ver.di fordert deshalb, den Auskunftsanspruch für Journalisten durch ein Bundesgesetz zu sichern.

„Pressefreiheit vor Gericht“ – so titelten Medien bereits im Vorwege. Denn im Prozess eines Bild-Reporters gegen den Bundesnachrichtendienst ging es außer der verweigerten BND-Auskunft über die Nazi-Vergangenheit einstiger Mitarbeiter grundsätzlich auch um den Auskunftsanspruch der Presse, der in den Landespressegesetzen festgeschrieben ist. Dass dieser Auskunftsanspruch auch für Bundesbehörden gilt, wurde bisher nur von einzelnen Juristen in Frage gestellt. So gibt es etliche Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Berlin zu Presseauskünften von Bundesbehörden.
Eingeschaltet in den Leipziger Prozess hatte sich allerdings das Bundesinnenministerium. Sein sogenannten Vertreter des Bundesinteresses (VBI) beim Gericht hatte in seiner Stellungnahme die Ansicht vertreten, dass Bundesbehörden weder durch die Landespressegesetze noch auf Basis des Grundgesetzes zur Auskunft verpflichtet werden könnten.
Dem folgten die Richter zwar nur im ersten Punkt, beschränkten mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs diesen aber auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. Mit der Begründung, das grundrechtliche Auskunftsrecht führe nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde, wies das Gericht die Klage ab (Az.: BVerwG 6 A 2.12).
Als „nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit“ kritisierte die dju dieses Urteil. Die Journalistengewerkschaft unterstützt die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion für ein Presseauskunftsgesetz des Bundes, das Journalisten die gleichen Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie diese in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »