Code of Practise

Film- und Fernsehschaffende auch bei Auftragsproduktionen absichern

Die ver.di FilmUnion hat, unterstützt von connexx.av, einen Code of Practise entwickelt. Darin fordert sie ARD und ZDF auf, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen, angemessene Poduktionsbudgets bereitzustellen und die soziale Absicherung aller Beschäftigten, auch der bei den privaten Dienstleistern, zu gewährleisten.

Film- und Fernsehschaffende, die für die ARD und das ZDF tätig sind, leisten alle die gleiche Arbeit – unabhängig davon, ob sie freiberuflich schaffen oder angestellt sind, oder ob sie direkt für die ARD und das ZDF oder aber für eine Privatfirma wirken. Um Kosten einzusparen oder zu verschieben, lagern die öffentlich-rechtlichen Sender in zunehmendem Umfang Produktionen an Privatfirmen aus, die meistens nicht tarifgebunden sind. Kostendruck und harter Wettbewerb um die ausgeschriebenen Produktionen wirken auf die Honorare und Gehälter der Film- und Fernsehschaffenden ein.
Als öffentlich-rechtliche Einrichtungen tragen die ARD und das ZDF aber eine besondere soziale Verantwortung für alle Beschäftigten. Deshalb sollen Produktionsbudgets so bemessen werden, dass sie nicht nur den jeweiligen inhaltlichen und künstlerischen Kriterien gerecht werden. Sie müssen sich gleichfalls auch bei den Privatfirmen an den Standards der sozialen Absicherung, der Einkommen und der sonstigen Arbeitsbedingungen orientieren können, die in Tarifverträgen von ARD Und ZDF geregelt sind.

www.connexx-av.de/meldung_volltext.php?id=53591a64df411&akt= filmfernsehproduktion

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