Ein wichtiger Schritt für die Pressefreiheit – weitere müssen folgen

Kommentar

Die Stärkung der Pressefreiheit – der äußeren – vollzog sich völlig unspektakulär: Am 6. Juli beschloss der Bundestag mit seiner rot-grünen Koalitionsmehrheit eine Änderung der Strafprozessordnung. Danach schließt das Recht zur Zeugnisverweigerung künftig auch nicht-periodische Druckerzeugnisse, Informations- und Kommunikationsdienste sowie Filmberichte ein.


Und: Das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und Journalistinnen umfasst jetzt auch selbst recherchiertes Material und alle berufsbezogenen Wahrnehmungen. Damit wurde eine jahrzehnte alte Forderung der IG Medien weitgehend erfüllt. In den vergangenen zehn Jahren hatten sich Redaktions- und Wohnungsdurchsuchungen bei Journalisten gehäuft – rund 150 konnten IG Medien und DJV im Rahmen der Gesetzesanhörung dokumentieren – 44 allein zwischen Januar 1995 und August 1997.

„Hände weg von den Medien“ – das war und ist nicht nur Titel zweier Dokumentationen und eines Journalistentages (1995) zum Thema, das ist und bleibt auch politisches Programm der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di.

Es ist nicht in unserem Sinn, dass Strafverfolgungsbehörden immer noch Auskunft über Telefonverbindungs-Daten von Journalisten und Journalistinnen verlangen können. Zwar sichern hier und da Betriebsvereinbarungen diese sensiblen Recherchedaten, ein verlässlicher Informantenschutz verlangt jedoch mehr.

Und dann gibt’s ja noch die innere Pressefreiheit, oder? Leider wurden die Forderungen nach redaktioneller Mitbestimmung in den Jahren der geistig-moralischen Wende leiser und die nach Redaktionsstatuten waren fast völlig verstummt. Dabei ist es eine Binsenweisheit, dass die innere Pressefreiheit umso wichtiger wird, je mehr Konzentration und Monopolisierung die Presselandschaft verändern.

Da macht das Beispiel der Mannheimer Kolleginnen und Kollegen Mut, die ihr Statut in den vergangenen Jahren erfolgreich verteidigt haben. Oder das Ziel von dju und DJV in Niedersachsen, die innere Pressefreiheit in einem längst überfälligen, neuen Landespressegesetz zu verankern.

Eine „freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“: Diesen Satz schrieb das Bundesverfassungsgericht in sein berühmt gewordenes „Spiegel-Urteil“(1965). Eingedenk ebenfalls in den vergangenen Jahren gemachter Erfahrungen möchte ich ergänzen: Eine freie, nicht von der öffentlichen und ökonomischen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement der Demokratie.


 

  • Inez Kühn (45) ist seit kurzem Leiterin des Bereichs Medien beim Bundesvorstand des Fachbereichs Medien und Kunst in ver.di mit Sitz in Berlin . Die Journalistin war nach vielen Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit in der dju von 1993 bis Juli 2001 stellvertretende Vorsitzende der IG Medien in Niedersachsen-Bremen.
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