Kampf gegen SLAPPs: Offener Brief an EU

Das EU-Parlament in Straßburg. Foto: European Union/EP Louise WEISS building/Architecture Studio

74 Organisationen der Zivilgesellschaft haben schriftlich ihre Bedenken zum aktuellen Stand im Trilog-Verfahren der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union zur sogenannten „Anti-SLAPP-Richtlinie“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“, kurz: SLAPP) geäußert. SLAPP-Klagen gelten als Rechtsmissbrauch mit dem Ziel, kritische Stimmen einzuschüchtern. Die EU will das eindämmen. Die Unterzeichner fürchten, dass das mit den anvisierten Regeln nicht funktioniert. 

Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert die europäischen Institutionen dringend dazu auf, eine Anti-SLAPP-Richtlinie auszuhandeln, die einen wirksamen Schutz von Menschenrechts-NGOs und investigativen Journalist*innen gewährleistet. „Es wäre fatal, diese historische Chance für einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen zu verpassen“, erklärte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Die Europäische Union muss fest an der Seite derjenigen stehen, die mit juristischen Mitteln mundtot gemacht werden sollen.

Die Trilog-Verhandlungen zur erwarteten Richtlinie zur Bekämpfung von SLAPPs nähern sich dem Ende, und die 74 unterzeichnenden Organisationen schlagen in dem offenen Brief vom 8. November Alarm: Die Anti-SLAPP-Richtlinie wird nicht in der Lage sein, das wachsende Problem von SLAPPs in der EU anzugehen, da einige Schlüsselbestimmungen fehlen. 

Unter solche falle in erster Linie ein wirksamer Mechanismus zur frühzeitigen Zurückweisung aller SLAPP-Klagen. Sofern die Richtlinie nicht sicherstelle, dass offensichtlich unbegründete Klagen in der frühesten Phase des Verfahrens vorzeitig eingestellt werden, wie es das Europäische Parlament gefordert habe, werde die Richtlinie viel von ihrer Wirksamkeit einbüßen.

Ein weiteres Problem: Wenn die Definition von „grenzüberschreitenden“ („cross-border“)  SLAPP-Fällen gestrichen werde, würde sich der Begriff der grenzüberschreitenden Fälle nur noch auf Fälle beziehen, in denen die Klagenden und die Beklagten in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Dies bedeute, dass die Richtlinie nur in wenigen Fällen anwendbar wäre. Tausende von tatsächlichen und potenziellen SLAPP-Zielpersonen würden keine der durch die Richtlinie eingeführten Schutzmaßnahmen gegen SLAPP nutzen können.

Schadenersatz im Ermessen der Mitglieder?

Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass die Bestimmungen über den Schadenersatz vollständig in das Ermessen der Mitgliedstaaten und Gerichte gestellt werden, was zu ungleichen Entschädigungsmechanismen in verschiedenen Ländern führen würde. Ein Verzicht auf Mindeststandards für Entschädigungen wäre bedauerlich, da eine vollständige Entschädigung in jeder Anti-SLAPP-Gesetzgebung, die diesen Namen verdient, unabdingbar ist. Zudem muss die Möglichkeit der Entschädigung für SLAPP-Opfer sowie ihre abschreckende Wirkung auf mächtige Akteure berücksichtigt werden, welche die Einleitung ähnlicher missbräuchlicher Verfahren in Betracht ziehen.

Im Laufe der vergangenen Jahre hätten die Mitgliedsorganisationen der Coalition Against Slapps in Europe (CASE) der Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten fachkundige und fundierte Informationen bereitgestellt, um die Diskussionen über das Gesetz so informiert wie möglich zu gestalten. In dieser entscheidenden Phase scheine es jedoch so, als ob der Beitrag von CASE, zu der auch die dju in ver.di gehört, ignoriert wurde.

RSF erklärte, man werde keine abgeschwächte Richtlinie befürworten, die keinen effektiven Schutz für Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffende, Aktivistinnen und Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa bietet. Vielmehr sollten die Vorschläge der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure als Vorlage für ambitionierte Anti-SLAPP-Gesetze in Europa und darüber hinaus dienen.

RSF verweist darauf, dass sich am 16. November in Berlin, organisiert durch das No-SLAPP-Bündnis Deutschland, Expertinnen, Betroffene und Juristen zum Austausch treffen.


Alles über SLAPPs: Definition, Beispiele, Rechtslage

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