Kein Verstoß bei Exklusiv-Vertrag

Deutscher Presserat mit umfangreichem Beschwerdeprogramm

Der Deutsche Presserat behandelte in seiner Märzsitzung in Berlin 125 Beschwerden. Neben den vier öffentlichen und zwei nicht-öffentlichen Rügen, die die drei Beschwerdeausschüsse aussprachen, gab es 21 Missbilligungen und 28 Hinweise. In 62 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. Themen waren unter anderem Informationsfreiheit und die Trennung von Redaktion und Werbung.


Eine Journalistin hatte sich beim Deutschen Presserat über die exklusive Berichterstattung des Spiegel über tausende von WikiLeaks recherchierte Dokumente beschwert (M 1–2/2011). Moniert wurde, dass der Spiegel einen exklusiven Zugang zu den Dokumenten hatte und dadurch eine Monopolstellung einnehme. Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen. In Ziffer 1 Richtlinie 1.1 des Pressekodex heißt es zu Exklusiv-Verträgen: „Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusiv-Verträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.“
Der Spiegel habe nicht gegen diese Richtlinie verstoßen, da das Angebot, Unterlagen exklusiv zu erhalten, von WikiLeaks kam, heißt es in der Begründung. Der Kodex könne einem Informanten – hier WikiLeaks – nicht vorschreiben, dass er sich mit seinem Material an mehrere Redaktionen wenden muss. Man könne der Zeitschrift nicht vorwerfen, dass sie dieses Angebot für eine exklusive Geschichte – wie auch die anderen Zeitungen im Ausland – angenommen habe. Ausschlaggebend sei, dass nicht die Redaktion diejenige gewesen sei, die einem Informanten die Infos als Exklusivmeldung abgekauft und damit ein Informationsmonopol anstrebt habe.
Für die Veröffentlichung von ungepixelten Fotos zweier ermordeter Jugendlicher erhielt BILD-Online eine nicht-öffentliche Rüge. Hier werde nach Meinung des Gremiums gegen die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen verstoßen. Das Wissen um die Identität der Opfer für das Verständnis des Verbrechens sei unerheblich, es bestehe kein öffentliches Interesse. Es gehe hier zudem um jugendliche Opfer, die besonderen Schutz genießen. (Verstoß gegen Richtlinie 8.1. Absatz 2 Pressekodex)
Wegen Schleichwerbung gerügt wurde unter anderem tv Hören und Sehen. Die Programmzeitschrift hatte vier Beiträge über Krankheitsbilder veröffentlicht. In jedem der Artikel wurde dabei ein Markenprodukt als Heilmittel genannt. In diesen Hinweisen erkannte der Beschwerdeausschuss Schleichwerbung, da jeweils ein einzelnes Produkt ohne nachvollziehbaren Grund aus einer Palette ähnlicher Präparate mit gleichen Wirkstoffen hervorgehoben wurde. Dadurch entstand ein publizistisch nicht begründbarer Wettbewerbsvorteil für einzelne Anbieter. (Verstoß gegen Richtlinie 7.2 Pressekodex)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Recherche wird zur Superkraft

Recherche-Koryphäen wie Thomas Leif und Hans Leyendecker machten das Netzwerk Recherche groß. Kollegialer Austausch und Kooperation ermöglichen den mittlerweile rund 1300 Mitgliedern auch bei starken Windböen von rechts, weiterhin harte Fakten für die gemeinsame Wirklichkeitsdeutung zu recherchieren, die lebenswichtig für eine Demokratie sind. Diese selbstbewusste Haltung prägte die Jahrestagung „Superkraft Recherche“ zum 25. Geburtstag der Journalist*innenvereinigung.
mehr »

dju legt 5 Punkte für KI-Einsatz vor

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di warnt Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein, dennoch fehlen vielerorts verbindliche Vereinbarungen. Die dju nennt deshalb fünf Punkte für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »

Vorsichtige Rückkehr nach Ecuador

Leonardo Gómez Ponce hat ein halbes Jahr in Berlin mit einem Stipendium von Reporter ohne Grenzen verbracht. Dort hat er gelernt sich digital besser zu schützen. Zurück in Ecuadors Hauptstadt agiert der 41-jährige investigative Journalist vorsichtig, suggeriert in den sozialen Medien, dass er weiterhin im Ausland sei. Das schützt ihn bei der Recherche und in den sozialen Netzen.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »