KSK: In kleinen Schritten zu Verbesserungen

Ein im Oktober vorgelegter Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs umfasst auch positive Neuerungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Für all jene über die KSK Versicherten, die zusätzlich einer nicht künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen, soll ab 2023 die Regel gelten, für die sich ver.di schon seit Jahren eingesetzt hat: „Künftig ist bei Zusammentreffen einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mit einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich, welche der Tätigkeiten von der wirtschaftlichen Bedeutung her überwiegt.“

Außerdem: Nach dem KSVG haben Berufsanfänger*innen die Möglichkeit, sich bei erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien zu lassen. Diese Entscheidung ist bislang nach drei Jahren unwiderruflich. Das kann Kulturschaffende mit unregelmäßigen und geringen Einkommen gerade im Alter vor wirtschaftliche Probleme stellen. Mit einer Neureglung von § 6 wird die Möglichkeit zur Befreiung nun auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt. Erreichen Betroffene die Voraussetzungen für eine Befreiung durch das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (§ 7 KSVG) in dieser Zeit nicht, werden sie als Pflichtversicherte in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen. In der Novelle ist eine Übergangsregelung mit Bestandschutz bzw. einmaligem Wahlrecht vorgesehen.

Das Recht der Künstlersozialkasse zu anlassbezogenen Prüfungen einer jährlich wechselnden Stichprobe bei den Versicherten wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt.

Die in der Corona-Pandemie geltende befristete Ausnahme, wonach Kulturschaffende einen erhöhten Zuverdienst aus einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1300 Euro im Monat erzielen konnten, ohne den Versicherungsschutz über die KSK zu verlieren, läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Die aktuell neue Hinzuverdienstgrenze liegt bei 520 Euro.

Das Bundessozialgericht hat bereits jetzt die Praxis verworfen, Künstler*innen und Publizist*innen, die einmal entschieden haben, sich über das KSK-System privat statt gesetzlich zu versichern, dann lebenslang den Schutz der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung zu entziehen. Das Gericht hat Anfang November geurteilt, dass die erste Entscheidung keine „Ewigkeitswirkung“ entfaltet und etwa nach einer Berufsaufgabe und einem späteren Neubeginn ein erneuter Wechsel möglich sein müsse.

Mehr zur KSK

Das Wichtigste zur KSV in Kürze (kuenstlersozialkasse.de)

Anmeldung: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schock nach Kahlschlag bei RTL

Mit Unverständnis, Trauer und auch Wut haben die Beschäftigten bei RTL Deutschland auf den konzernweiten Stellenabbau reagiert. „Wir und die Kollegen haben dies in zahlreichen Gesprächen und in aller Deutlichkeit ausgedrückt“, sagt Wolfram Kuhnigk, Betriebsratsvorsitzender bei RTL-News, gegenüber M.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »