KSK: In kleinen Schritten zu Verbesserungen

Ein im Oktober vorgelegter Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs umfasst auch positive Neuerungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Für all jene über die KSK Versicherten, die zusätzlich einer nicht künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen, soll ab 2023 die Regel gelten, für die sich ver.di schon seit Jahren eingesetzt hat: „Künftig ist bei Zusammentreffen einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mit einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich, welche der Tätigkeiten von der wirtschaftlichen Bedeutung her überwiegt.“

Außerdem: Nach dem KSVG haben Berufsanfänger*innen die Möglichkeit, sich bei erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien zu lassen. Diese Entscheidung ist bislang nach drei Jahren unwiderruflich. Das kann Kulturschaffende mit unregelmäßigen und geringen Einkommen gerade im Alter vor wirtschaftliche Probleme stellen. Mit einer Neureglung von § 6 wird die Möglichkeit zur Befreiung nun auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt. Erreichen Betroffene die Voraussetzungen für eine Befreiung durch das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (§ 7 KSVG) in dieser Zeit nicht, werden sie als Pflichtversicherte in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen. In der Novelle ist eine Übergangsregelung mit Bestandschutz bzw. einmaligem Wahlrecht vorgesehen.

Das Recht der Künstlersozialkasse zu anlassbezogenen Prüfungen einer jährlich wechselnden Stichprobe bei den Versicherten wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt.

Die in der Corona-Pandemie geltende befristete Ausnahme, wonach Kulturschaffende einen erhöhten Zuverdienst aus einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1300 Euro im Monat erzielen konnten, ohne den Versicherungsschutz über die KSK zu verlieren, läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Die aktuell neue Hinzuverdienstgrenze liegt bei 520 Euro.

Das Bundessozialgericht hat bereits jetzt die Praxis verworfen, Künstler*innen und Publizist*innen, die einmal entschieden haben, sich über das KSK-System privat statt gesetzlich zu versichern, dann lebenslang den Schutz der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung zu entziehen. Das Gericht hat Anfang November geurteilt, dass die erste Entscheidung keine „Ewigkeitswirkung“ entfaltet und etwa nach einer Berufsaufgabe und einem späteren Neubeginn ein erneuter Wechsel möglich sein müsse.

Mehr zur KSK

Das Wichtigste zur KSV in Kürze (kuenstlersozialkasse.de)

Anmeldung: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung

 

Weitere aktuelle Beiträge

AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
mehr »

Journalismus unter populistischem Druck

Journalismus steht unter Druck. Das machte auch die Würdigung von Maria Kalesnikawa mit dem „Günter-Wallraff-Preis für Pressefreiheit und Menschenrechte“ deutlich. Dieser wurde im Rahmen des „Kölner Forum für Journalismuskritik“ an sie verliehen. Klar wird auch hier: die Branche hadert generell mit ihrer Identität.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »

In den eigenen Räumen etwas bewegen

Stine Eckert forscht zu Geschlechterkonstruktionen in den Medien am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Wayne State University in Detroit. Ihr Buch „We can do better“ versammelt  „feministische Manifeste für Medien und Kommunikation“. Mit Ulrike Wagener sprach sie für M über die Verbindung zwischen Universitäten und Aktivismus und die Frage, wo Medien und Medienschaffende etwas verändern können.
mehr »