Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen deutsche Künstlersozialkasse zurück
Die von Verlagen und anderen Kultur-Verwertern zu bezahlende Künstlersozialabgabe bleibt ohne Abstriche bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt eine Klage der EU-Kommission gegen die Modalitäten dieser Abgabe zurückgewiesen und damit die Finanzierung der deutschen Künstlersozialkasse (KSK) gesichert.
Die 1983 eingerichtete KSK sorgt dafür, dass freie Künstler und Journalisten wie festangestellte Arbeitnehmer in der Renten- und Krankenversicherung abgesichert werden. Ihr Jahreshaushalt von inzwischen knapp 800 Millionen Mark speist sich zur einen Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, zur anderen Hälfte (als Ersatz für den Arbeitgeberbeitrag) aus einem staatlichen Zuschuss und der Künstlersozialabgabe. Diese wird auf alle Künstlerhonorare erhoben und von Medien, Galerien, Plattenfirmen und Theatern bezahlt. Derzeit beträgt der Satz 3,9 Prozent auf die Honorarsumme.
Die EU-Kommission hatte nun den Fall eines in Belgien wohnenden Journalisten zum Anlass genommen, diese Finanzierung der KSK in Frage zu stellen. Den Brüsseler Beamten leuchtete nicht ein, dass deutsche Verlage die Künstlersozialabgabe auch auf die Honorare von Journalisten entrichten müssen, die im Ausland wohnen und dort sozialversichert sind. Hier drohe eine Verdoppelung der Sozialabgaben. Dagegen hatte die Bundesregierung die Regelung vor Gericht verteidigt. Auswärtige Journalisten hätten in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil, wenn auf ihre Honorare keine Künstlersozialabgabe zu zahlen wäre.
Der EuGH wies die Klage der Kommission nun in vollem Umfang ab, da er keine Benachteiligung der im Ausland wohnenden Journalisten erkennen konnte. Schließlich werde die Abgabe in vollem Umfang von den Verlagen bezahlt und dürfe laut Gesetz auch nicht vom Honorar abgezogen werden. Umgekehrt sei auch kaum zu erwarten, so der EuGH, dass Verlage die Honorare ausländischer Schreiber erhöhen würden, sobald die Abgabepflicht bei diesen entfalle.
Bei der KSK reagiert man mit Erleichterung auf das Urteil, da die Künstlersozialabgabe zu einem „erheblichen Anteil“ an den Honoraren ausländischer Künstler anknüpft. „Denken Sie nur an die ausländischen Popstars, die in Deutschland auf Tour gehen oder im Fernsehen auftreten,“ betont KSK-Justitiar Uwe Fritz. Aufatmen können nun aber vor allem die Kultur-Verwerter, die überwiegend mit deutschen Künstlern arbeiten. Denn ihre Sätze bei der Künstlersozialabgabe hätten wohl sprunghaft erhöht werden müssen, wenn die Gagen für Ausländer abgabefrei geworden wären.