über ein Verweigerungsrecht für Arbeitnehmer bei der Herstellung und Verbreitung rechtsextremer Propaganda
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die rechtsextreme Schriften drucken, verbreiten oder austragen müssen, sollen ein Verweigerungsrecht bekommen. Diese alte Forderung der IG Medien ist jetzt von den Bündnisgrünen aufgenommen worden. Begünstigt von einer solchen Vorschrift wären vor allem Beschäftigte der Druckindustrie, der Medien und der Post.
Anlaß für Bündnis 90/Die Grünen, im Bundestag einen solchen Antrag zu stellen, war die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Mit einer riesenhaften Propagandakampagne durch Massen-Postwurfsendungen hatte der rechtsextreme Münchner Millionär und Verleger Gerhard Frey für seine Partei, die DVU, so massiv geworben, daß sie aus dem Stand ins Landesparlament kam. Das Erschrecken war groß, doch niemand wußte Abhilfe.
Da zogen die Bündnisgrünen einen Vorschlag aus der Schublade: Ein Verweigerungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Produktion und Verbreitung rechtsextremer Propaganda einzuführen. Im Bundestag gibt es reichlich Sympathie für das Anliegen, aber außer der PDS mag niemand zustimmen. Die Gründe, die dagegen sprechen, sind ebenso gewichtig wie die Argumente dafür. „Die augenblickliche Rechtslage bietet keinen ausreichenden Schutz“, sagt die Abgeordnete Annelie Buntenbach (Bündnis 90/Die Grünen). Wer sich weigert, rechtsextreme, rassistische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Schriften zu drucken oder auszutragen, gerät in einen existenzbedrohenden Widerspruch. Denn „der Gewissenskonflikt wird praktisch zu einem Grund für die Kündigung“. Buntenbach wünscht, das Direktionsrecht der Arbeitgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Beamtenrecht einzuschränken.
Postbeschäftigte in Bremen und in Hessen haben sich schon früher geweigert, Rechts-Propaganda in die Briefkästen zu werfen. Hier und da haben sich auch Setzer und Drucker gewehrt, üble Machwerke dieser Art herzustellen. Auch im Hörfunk gab es Gegenwehr gegen die Mitwirkung bei der Ausstrahlung rechtsextremer Wahlspots. Das waren schöne Beispiele für Zivilcourage, aber das Arbeitsrecht war nicht auf ihrer Seite. Die CDU/CSU ist gegen eine gesetzliche Lösung in der vorgeschlagenen Form. Arbeitnehmer seien „überfordert“, zu entscheiden, was unterhalb der Grenze des Strafrechts „extremistisch“ ist, wendet Helmut Heiderich (CDU) ein. Der Grünen-Antrag sei „weltfremd und praxisfern“.
Auf das Kernproblem macht die SPD-Abgeordnete Doris Barnett in Frageform aufmerksam: „Kann ein Arbeitsverweigerungsrecht, das sich auf Gewissensfreiheit beruft, die Meinungsfreiheit einschränken?“ Sie sieht eine heikle Folge des „gutgemeinten Vorschlags: Dann könnte sich ein konservativ eingestellter Drucker weigern, die Wahlwerbung einer linken Partei herzustellen.“ Barnett ist der Meinung: „Zivilcourage läßt sich nicht von oben verordnen. Zivilcourage bedeutet, daß jemand auch auf die Gefahr persönlicher Nachteile hin seinem Gewissen folgt.“
Tatsächlich sind Fälle vorstellbar, in denen Arbeitnehmer Aufträge ausführen müssen, die sie in Gewissenskonflikte stürzen. Sie können religiöser Natur sein, es kann sich aber auch um pornografische Schriften handeln. Die FDP-Abgeordnete Gisela Babel meint, Arbeitnehmer müßten auch dann Schund drucken, wenn darin „rechtlich zulässige, aber politisch abzulehnende Meinungsäußerungen“ enthalten sind.
Auch Ulla Jelpke von der PDS unterstützt das Anliegen, für diese Fälle. Aber wie alle hat sie „Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme“.
Zu erwarten ist also, daß die vernünftige Absicht parlamentarisch jetzt nicht umgesetzt werden kann. Ein neuer, durchdachter Anlauf sollte in der nächsten Wahlperiode unternommen werden. Helmut Lölhöffel