Presse-Versorgung: Steuerprivileg entfällt ab 2005

Dr. Falk: „Presse-Versorgung bietet überdurchschnittliche Leistungen“

«M»: Das Versorgungswerk der Presse hat – wie auch andere Versicherungsunternehmen – in den letzten zwei Jahren die Gewinnbeteiligung für die Versicherten um mehrere Prozent gekürzt. Drohen weitere Kürzungen?

GERHARD Falk: Aus heutiger Sicht ist nicht mit weiteren Kürzungen zu rechnen. Dies setzt jedoch voraus, dass die derzeitige relativ stabile Verfassung der Kapitalmärkte sich nicht wesentlich ändert. In der Lebensversicherung werden die Gewinnanteilsätze jeweils für ein Jahr im Voraus festgelegt. Die Entscheidung über die Gewinnanteilsätze für das Jahr 2005 fällt erst am Ende dieses Jahres.

«M»: Was sind denn aus Ihrer Sicht die wichtigsten Ergebnisse der Jahreshauptversammlung der Presse-Versorgung in Weimar?

Falk: Der Zeitpunkt unserer Jahreshauptversammlung liegt traditionell Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt war weder das Alterseinkünftegesetz verabschiedet noch hatte die Deutsche Aktuarvereinigung ihre neuen Rentnertafeln publiziert. Beides hat Auswirkungen auf die künftige Produktgestaltung und wir haben daher für September eine weitere Sitzung des Verwaltungsrates anberaumt. Wichtig war, dass beschlossen wurde, den Katalog des versicherbaren Personenkreises zu aktualisieren und einen neuen Rententarif für Einmalzahlungen zu verabschieden, bei dem sichergestellt ist, dass das eingezahlte Kapital in jedem Fall in voller Höhe zurückfließt – entweder an den Rentner oder an dessen Hinterbliebene.

«M»: Die Altersversorgung ist ja für fest angestellte Journalisten an Zeitungen und Zeitschriften per Tarifvertrag obligatorisch. Was bietet die Presse-Versorgung im Vergleich mit der Konkurrenz?

Falk: Was die Presse-Versorgung insbesondere bietet sind überdurchschnittliche Leistungen. Dies wurde sowohl bei der Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ im Jahr 1994 als auch aus den Ergebnissen des Branchendienstes „map-report“ in 2003 deutlich. In beiden Untersuchungen lagen die Vergleichswerte der Presse-Versorgung in der Spitzengruppe. Bei der Presse-Versorgung ist keine Aktionärsdividende zu bedienen, daher kommen alle Überschüsse den Versicherten zugute. Neben den daraus resultierenden überdurchschnittlichen Versicherungsleistungen bietet die Presse-Versorgung gerade für Journalisten umfassenden materiellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Auch der Todesfallschutz gilt ohne Einschränkung bei Ausübung des Berufs, zum Beispiel in Krisengebieten.

«M»: Durch Entlassungen in etlichen Verlagen sinkt die Zahl der Pflichtversicherten. Ist die Presse-Versorgung trotzdem zukunftssicher und welchen Stellenwert hat diese Altersversorgung für Freie und Selbständige?

Falk: Es ist in der Tat richtig, dass die Anzahl der Pflichtversicherungen durch die bekannten Probleme bei den Printmedien seit zwei Jahren rückläufig ist. Die Zukunftssicherheit der Presse-Versorgung ist dadurch jedoch nicht gefährdet. Hierzu muss man wissen, dass der Versicherungsbestand sich zu etwa einem Drittel aus obligatorischen Versicherungen und zu zwei Dritteln aus so genannten fakultativen Versicherungen zusammensetzt. An dieser Relation erkennt man erstens, dass viele Freie und Selbständige die Vorzüge der Presse-Versorgung erkannt und ihre Zukunftssicherungsmaßnahmen für Alter, Berufsunfähigkeit und Familie über die Presse-Versorgung umgesetzt haben. Zweitens ist die Zukunftssicherheit durch das starke fakultative Standbein – zwei Drittel mit wachsender Tendenz – gewährleistet.

«M»: Es gibt zahlreiche neue, oft verwirrende Berufsbezeichnungen in der Medienbranche. Wer kann sich denn alles beim Versorgungswerk der Presse versichern und soll bzw. muss dieser Kreis nicht angesichts des schrumpfenden Obligatoriums dringend erweitert werden?

Falk: Von Anfang an war die Presse-Versorgung nicht ausschließlich für Journalisten vorgesehen, sondern es war der Wille der Gründer, dass auch für pressenahe Berufe die vorteilhaften Versicherungen der Presse-Versorgung offen sein sollten. Die Presse-Versorgung steht also vielen Berufen im Kommunikations- und Medienbereich offen. Wer sich alles über die Presse-Versorgung versichern darf, wird vom Verwaltungsrat festgelegt. Der Katalog wird derzeit vor dem Hintergrund der vielen neuen Berufsbezeichnungen in der Medienbranche überarbeitet und aktualisiert. In diesem Kontext möchte ich darauf hinweisen, dass auch für Ehepartner und Kinder ein Versicherungsabschluss über die Presse-Versorgung möglich ist.

«M»: Durch die von der Bundesregierung betriebenen Veränderungen im Sozial- und Steuerbereich gibt es große Verunsicherung. Viele Redakteure und Journalisten fragen: Lohnt sich eine Absicherung wie durch die Presse-Versorgung?

Falk: Die von der Bundesregierung betriebenen Veränderungen im Sozial- und Steuerbereich betreffen alle Versicherungsgesellschaften und nicht nur die Presse-Versorgung. Hier gibt es keine Unterschiede in der steuerlichen Behandlung. Was die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner betrifft, sind wir derzeit in einer Abstimmung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, um eine Gleichbehandlung der privat abgeschlossenen Presse-Versicherungen mit den privat bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherungen zu erreichen.

«M»: Wo sehen Sie als Geschäftsführer der Presse-Versorgung Korrekturbedarf bei den geplanten und z. T. beschlossenen Reformen, damit Versicherte und Verleger für die bewährte Form der branchenspezifischen Altersvorsorge nicht „bestraft“ werden bzw. deren Wert nicht geschmälert wird?

Falk: Wenn ich mir die Wirkungen des ab 1.1.2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes vergegenwärtige, wird dadurch niemand im eigentlichen Sinne des Wortes „bestraft“. Das Alterseinkünftegesetz hat zwei klare Aussagen:

1. Als Altersvorsorge sollen nur noch rentenförmige Leistungen staatlich gefördert werden und 2. es soll ein grundsätzlicher Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgen. Dies wird ein Umdenken in der Bevölkerung zur Folge haben. Die bislang gewohnte Kapitalleistung am Ende der Vertragslaufzeit wird nicht mehr gefördert. Das Steuerprivileg der Lebensversicherung entfällt für Neuabschlüsse ab 1.1.2005. Eine vertragliche Vereinbarung von Kapitalleistungen ist zwar noch möglich, die Kapitalerträge sind jedoch zu 50 % zu versteuern – man nennt dies auch Halbeinkünfteverfahren.

Wenn Sie sich den recht schwierigen Prozess bis zur Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes vergegenwärtigen, dann dürfte klar sein, dass hier keine Korrekturmöglichkeiten mehr bestehen. Was gegenüber dem bisherigen Stand nachteilig ist, ist die Tatsache, dass Kapitalleistungen bei Tod nicht mehr möglich sind, was gerade bei jungen Familien sehr hilfreich gewesen ist. Aber das will der Gesetzgeber so.

«M»: Und was ist mit den Veränderungen bei der Krankenversicherung?

Falk: Das seit 1.1.2004 wirkende Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) bietet Ansatzpunkte für Korrekturen. Hier ist insbesondere die Doppelverbeitragung und die Verletzung des Vertrauensschutzes zu nennen. Ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelung wurde die Zahlungsverpflichtung der Rentner verdoppelt. Für ablaufende Kapitalversicherungen wurde quasi über Nacht eine Beitragspflicht eingeführt, obwohl die Beiträge hierfür bereits mit Krankenversicherungsbeiträgen belegt waren. Es gibt inzwischen Bestrebungen im politischen Raum, insbesondere von der FDP-Fraktion, das GMG rückwirkend in diesen Punkten wieder zu ändern.

Interview: Holger Wenk


Altersvorsorge überprüfen!

Aufgrund fehlender Durchführungsverordnungen lassen sich die Auswirkungen des neuen Alterseinkünftegesetzes für die Verträge bei der Presse-Versorgung derzeit noch nicht exakt abschätzen. Fest steht schon, dass private Rentenversicherungen ab 2005 nur noch mit 18 statt bisher 27 Prozent versteuert werden. Dagegen verschlechtern sich die Bedingungen für die betriebliche Altersversorgung. Generell gilt: Bestehende Verträge genießen Vertrauensschutz, d. h.: Alle noch bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträge werden weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen behandelt. Jeder, der sich die steuerfreie Auszahlung der Erträge der Lebensversicherung für später sichern will, muß noch in diesem Jahr etwas tun! Bei der Überprüfung der bislang getroffenen Vorsorgemaßnahmen helfen die Experten der Presse-Versorgung unter der Hot-Line 0711 / 20 56 – 244.

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