Auslandskorrespondentin Heike Schrader im Visier der Staatsschützer
Im vergangenen Jahr haben Polizei und Geheimdienste in Deutschland einen Negativrekord im Vorgehen gegen Pressevertreter aufgestellt. Vom G-8-Gipfel im Juni über die Ermittlungen gegen eine „militante gruppe“ im August. Am 10. Dezember dann wurde auf dem Flughafen Köln-Bonn die deutsche Griechenland-Korrespondentin Heike Schrader unter Terroranklage festgenommen.
Auf ihrer Internetseite feierte die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe den Zugriff. Schrader sei seit 2001 mit Haftbefehl gesucht worden, hieß es in einer Presseerklärung. Der 42-jährigen wird vorgeworfen, zwischen 1996 und 1998 Mitglied der türkischen Organisation DHKP-C gewesen zu sein, um innerhalb dieser Gruppierung am Aufbau eines terroristischen Zirkels mitgewirkt zu haben. Die marxistisch-leninistische Gruppe wurde im August 1998 in Deutschland verboten. Die Festnahme Schraders, so hieß es in Karlsruhe, sei seither nicht möglich gewesen, weil sie sich auf der Flucht befunden habe. Die Anklage stützt sich auf den Strafrechtsparagraphen 129a: „Bildung terroristischer Vereinigungen“ mit dem Ziel von „Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Für die Beschuldigte ist das ein mehrfacher Skandal. Schrader, die zuletzt aus Athen vor allem für die linke Tageszeitung junge Welt berichtet, bestreitet nicht, dass sie im angegebenen Zeitraum mit türkischen Gruppen gearbeitet hat. „Ich war damals für das Informationszentrum für freie Völker in Köln tätig“ sagt sie. Der Verein setzte sich gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei ein. Im Rahmen dieser Arbeit habe sie auch zu der inkriminierten Gruppe Kontakt gehabt, sie aber sei damals noch legal gewesen. Tatsächlich wurde die von Schrader publizierte Zeitung Kurtulus gemeinsam mit der DHKP-C verboten.
Wie aus diesem Kapitel fast zehn Jahre später eine Terroranklage entstand, ist für die Journalistin unverständlich. Auch übt sie scharfe Kritik an der Darstellung der Bundesanwaltschaft, die sie als flüchtige Terroristin darstellt. „Ich bin gleich in zwei Ländern ordnungsgemäß gemeldet“, sagt sie. In Deutschland sei sie beim Einwohnermeldeamt eingetragen; in Athen, wo sie seit 2002 mit ihrem griechischen Ehemann lebt, habe sie sowohl eine Steuernummer, als auch eine Akkreditierung beim Presseministerium. Zudem ist Schrader in den vergangenen Jahren in Deutschland mehrfach öffentlich aufgetreten. „Offenbar wollte die Bundesanwaltschaft mich als flüchtige Terroristin präsentieren, um das eigene Vorgehen zu rechtfertigen“, vermutet die Journalistin. Inzwischen erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft, es wäre „wünschenswert“ gewesen, hätte man sich „korrekter ausgedrückt“.
Der Fall Schrader reiht sich in eine Serie von polizeilichen und geheimdienstlichen Angriffen auf Journalisten ein. So wurde im Juni 2007 mehreren Vertretern linker Medien die Akkreditierung zum G-8-Gipfel in Heiligendamm verwehrt. Die Entscheidung wurde erst nach massiven Protesten zurückgenommen. Im August nahmen Verfassungsschutz und Polizeibehörden Mitglieder einer „militanten gruppe“ fest, darunter mehrere Journalisten. In diesem Fall wurde dem Vorgehen die Legitimität höchstgerichtlich aberkannt.
Schrader musste nach eintägiger Inhaftierung und einem Haftprüfungstermin bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zunächst ihren Pass abgeben. „Natürlich kann ich seither kaum mehr arbeiten“, so im Gespräch mit M, denn als Auslandskorrespondentin sei sie auf Eindrücke und Gespräche vor Ort angewiesen:„In Griechenland entgehen mir mehrere Aufträge“. Aber auch für die junge Welt war die Vertretung in Athen eine wichtige Außenstelle.
Allerdings hat Schrader nach ihrer Festnahme auch positive Erfahrungen gemacht. „Nach den jüngsten Verfahren gegen Journalisten, aber auch durch den Cicero-Fall 2005 gibt es in Deutschland eine gesteigerte Sensibilität bei staatlichem Vorgehen gegen Journalisten“, sagt sie, und macht das unter anderem an dem relativ hohen Medieninteresse aus. Auf Anraten ihrer Anwältin will sie zu den Vorwürfen direkt keine weitere Stellung beziehen. „Beachtlich“ aber sei der Zeitpunkt ihrer Festnahme. Auf Einladung des Pahl-Rugenstein Verlags war sie nach Deutschland gekommen, um ein Buch über Fälle schwerer Misshandlungen politischer Gefangener in Griechenland vorzustellen.