Eine Freundin macht Stadtführungen und besitzt eine Homepage. Dort bot sie Touren durch die Hamburger Altstadt mit vielen Fotos an, unter anderem mit der kleinen Abbildung einer Sehenswürdigkeit. Das Foto stammte von der freien Fotoplattform Flickr, wo eine Userin namens „Peggy Hohenwulsch“ es mit einer cc-Lizenz zur freien und kostenlosen Verfügung angeboten hatte. Selbstverständlich hatte die Stadtführerin die vorgeschriebene Kennzeichnung für cc-Fotos beachtet, auf die Urheberin sowie die Plattform hingewiesen.
Doch einige Monate später flatterte ihr eine Abmahnung der Internetfirma Copytrack in den elektronischen Briefkasten. Copytrack ist ein Inkassounternehmen, das im Internet nach unerlaubten Bildnutzungen sucht. Wird es fündig, drängt es wahlweise zum Kauf einer nachträglichen Lizenz, meist in Form eines stark überhöhten Lizenzvertrags, oder fordert zu einer Strafzahlung in gleicher Höhe auf.
Diese Freundin hatte aber ein Foto genutzt, das die Urheberin auf Flickr ausdrücklich als „zur freien und kostenlosen, auch zur gewerblichen Nutzung“ zur Verfügung gestellt hatte. „Das lässt sich doch leicht nachweisen“, dachte sie. Als sie jedoch versuchte, die Urheberin auf Flickr wiederzufinden, lief der Link ins Leere. „Peggy Hohenwulsch“ war mitsamt dem Foto verschwunden. Also schrieb die Freundin Flickr an, schilderte das Problem und bat darum, ihr den damaligen Link zu senden, damit sie für Copytrack den Nachweis über eine korrekte Nutzung liefern könne.
Wie „gemeinfrei“ sind gemeinfreie Fotos?
Flickr schickte ihr jedoch keinen Archiv-Link zu, sondern schrieb: „Auch wenn einige Inhaltsersteller ihre Inhalte unter der ‚Creative Commons‘-Lizenz hochladen, die ein lockereres Urheberrecht auf die Bilder zulässt, behält der Ersteller dennoch die Kontrolle über seine Bilder und deren Verwendung… Wenn Sie Inhalte auf Flickr verwenden möchten, müssen Sie zunächst den Kontoinhaber kontaktieren, um seine Erlaubnis einzuholen, bevor Sie das Bildmaterial verwenden, da dies ohne seine Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte.“[1]
So weit, so schlecht, denn die Freundin hatte ihre Bildersuche bei Flickr natürlich vorab begrenzt auf „alle Creative Commons“ sowie „kommerzielle Nutzung und Änderung erlaubt“. Daher ging sie davon aus, dass ihr auch nur gemeinfreie Bilder gezeigt werden. Dass man trotz der angegebenen cc-Lizenz für jedes einzelne Foto zuvor eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers einholen sollte, war aus den Angaben zum Foto nicht ersichtlich und dürfte den meisten, die Flickr nutzen, unbekannt sein.
Auf der Such nach „Hohenwulsch“
Wenigstens nachträglich versuchte die Freundin nun, den Kontakt zur Urheberin Peggy Hohenwulsch aufzunehmen, doch das erwies sich als unmöglich, denn Peggy war nicht nur von Flickr, sondern aus dem Internet spurlos verschwunden. Allerdings führte das Stichwort „Hohenwulsch“ auf die Website eines Fotografen, nennen wir ihn Herrn X, auf der sich nicht nur das beanstandete Foto fand, das er als sein Eigentum ausgab, sondern auch ein Text über eine Bahnstation namens „Hohenwulsch“. „So ein Zufall“, wunderte sich die Recherchierende.
Da sie nun den Namen des wirklichen Urhebers wusste, schaute sie erneut bei Flickr nach. Und diesmal fand sie das beanstandete Foto erneut bei Flickr, aber nicht mehr unter dem Namen „Peggy Hohenwulsch“, sondern unter dem des Fotografen X, neu versehen mit einer ins Foto eingebauten Unterzeile mit dem Fotografennamen – und diesmal ohne cc-Lizenz.
Irritiert bat die Freundin die ver.di-Selbstständigen-Beratung mit der Mediafon-Hotline um Rat, welcher lautete: „Tatsächlich sieht es aus unserer Sicht eher so aus, dass irgendjemand ein fremdes Foto auf seiner Seite als eigenes ausgegeben/angeboten hat (das ist der Normalfall in solchen Fällen). Das hieße: (Fotograf X) ist an der Sache nicht beteiligt, sondern tatsächlich auch ein Geschädigter. Ansonsten ist es leider exakt so, wie von 4Else dargestellt! In diesem Fall kann letztlich nur versucht werden, die Lizenzgebühr durch Verhandlungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Wäre es so, wie von dir vermutet – (Fotograf X) agiert in betrügerischer Absicht – wäre das natürlich strafbar, jedoch läge die Beweispflicht bei dir…“.[2]
Da meine Freundin aus den geschilderten Gründen keinen Beweis hatte, weder für das eine noch für das andere, rang sie sich trotz Bauchschmerz dazu durch, die geforderte Copytrack-Strafe (300 € für ein eher mittelmäßiges Foto im Format 4 x 4 cm) zu zahlen.
Droht eine „große Abzocke“?
Doch damit steht sie nicht allein. „Teure Abmahnung von Copytrack“ lautet der Titel eines Beitrags von Beatrice Hohl auf der Website der Schweizer Agentur 4Else.[3] Darin wundert sich die Autorin, wie es sein kann, dass „für Gratis-Fotos plötzlich ein Vermögen bezahlt werden soll“. Ebenfalls in gutem Glauben hatte sie gemeinfreie Fotos von lizenzfreien Bilderplattformen bezogen, in ihrem Fall von Pixabay und von Unsplash, die mit „kostenlosen & lizenzfreien Bildern“ [4] werben.
„Das Problem dabei: Weil die Fotoautoren ihre Bilder selber hochladen, können diese Plattformen nicht garantieren, dass auch Aufnahmen zur Verfügung gestellt werden, an denen der vermeintliche Bildautor keine Rechte besitzt. Kommt es zu einer Abmahnung, haftet jedoch weder die Fotoplattform noch der User, der für den Upload verantwortlich ist“, schreibt Hohl.
Die Abmahnindustrie
Unter der Zwischenüberschrift „Zum Abzocken eingefädelt“ weist die Autorin noch auf ein weiteres Problem hin: „Nicht auszuschließen ist, dass ein Fotograf Bilder bewusst für eine kurze Zeit zur freien Verfügung online stellt, dann das Bild wieder entfernt und eine Trackingfirma damit beauftragt, nun nach diesem Bild zu suchen. So könnte aus einem Bild, für das der Fotograf normalerweise zwischen 2 € und 80 € verlangen würde, schnell mal ein Bild im Wert von 1000 Euro werden!“ Wirklich nur „ein Schelm, wer Böses dabei denkt“?
Hohl erwähnt vor allem die Interessen der ‚Abmahnindustrie‘ wie Copytrack sowie diverser Rechtsanwaltskanzleien, die offenbar ein neues Geschäftsfeld gefunden haben. Doch auch erfolglose Fotograf*innen könnten leicht auf schlechte Gedanken kommen. „Die große Abzocke“, ein Beitrag von Christoph Giesen und Josef Wirnshoferin in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 17. November 2020, beschrieb im Detail eine Methode, „wie einer mit einer verblüffend einfachen Masche abkassiert“. Im Artikel geht es um einen Fotografen, der kostenlos im Internet Fotos anbietet. Sobald jemand gutgläubig bei diesem Angebot zugreift, folgt sofort eine, meist stark überhöhte, Rechnung. „Moderne Fallensteller im Internet“ nennt die SZ diesen neuen Berufszweig: ein Geschäftsmodell, das auf den Schaden anderer setzt und – bis jetzt zumindest noch – weitgehend unbekannt und legal ist.
Vorsicht bei „freien und kostenlosen“ Fotos
Welche Lehren sollte man daraus ziehen? Meine Freundin zumindest hat die Nase voll von Plattformen, die freie und kostenlose Fotos anbieten, nach dieser Erfahrung ist ihr das zu riskant. Sie fand heraus, dass man Fotos bei professionellen Stock-Plattformen rechtssicher zu Preisen erwerben kann, die günstiger sind als angenommen. Darauf war sie vorher nicht gekommen, weil sie als Kleinunternehmerin auf jeden Euro achten muss und daher dankbar für das Angebot kostenloser Bilder war.
Und doch findet sie schade, dass durch solche Fallensteller-Praxis die altruistische Idee der Commons, des kostenfreien Teilens von Inhalten im Internet wie Fotos, Musik, Videos usw. in Verruf kommen könnte. Das macht sie traurig. Sie hofft nun, dass sich — im Interesse von gering verdienenden Kleinunternehmer*innen, von Fotograf*innnen, nicht zuletzt von gemeinfreien Plattformen wie Flickr, Unsplash, Pixabay usw. — die Gesetzgebung bald mit dieser neuen Masche beschäftigt und ihr einen juristischen Riegel vorschiebt. Bis dahin lässt sie lieber die Finger von „freien“ Fotos.
[1] E-Mail des Flickr-Supports an die Verfasserin vom 29.07.2021
[2] E-Mail des ver.di Beratungsteams Selbständige an die Verfasserin vom 28.07.2021
[3] Website 4Else, https://www.4else.com/fourelse/teure-abmahnung-von-copytrack, Stand: 14.09.2021
[4] Pixabay https://pixabay.com/de und Unsplash https://unsplash.com, Stand: 14.09.2021