Warum mache ich das eigentlich?

Persönlicher Bericht über einen konfliktträchtigen Zusatzjob im Tageszeitungsbtrieb

„Warum machst Du das eigentlich?“ – Die Frage ist wiederkehrend – seit nunmehr 17 Jahren. Solange bin ich Mitglied, seit fast einem Dutzend Jahre Vorsitzender des Betriebsrates des zur WAZ-Gruppe gehörenden Zeitungsverlags Westfalen. In diesem reinen Redaktionsverlag – die verschiedenen technischen Betriebe sind in eigenen Firmen organisiert – erscheint die alt-ehrwürdige „Westfälische Rundschau“. An ihr arbeiten täglich rund 250 festangestellte und zahllose freie KollegInnen in mehr als 30 Redaktionen. Sie werden vertreten durch einen siebenköpfigen Betriebsrat, der im übrigen über keine Vollfreistellung verfügt. Die gibt es gemäß Gesetzestext erst ab 300 Beschäftigten. Und dies ist eine der ganz wenigen betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen, die die WAZ-Manager wirklich gern befolgen.

Doch zurück zur Ausgangsfrage, die ich mir gerade vor Betriebsratswahlen natürlich auch selbst gern stelle: Warum mache ich das eigentlich? Und wie sollte es vor allem bei kopfarbeitenden Gewerkschaftern anders sein: Die Vielzahl der auf die Frage möglichen Antworten ist vielschichtig.

Wenige Beispiele:

Zum einen stehe ich nach wie vor auch ganz persönlich hinter der politischen Erkenntnis, daß engagierte Mitbestimmung vor Redaktionsstuben nicht halt machen darf. „Redakteure und Redakteurinnen sind ganz normale abhängig Beschäftigte, die sich von anderen Arbeitnehmern höchstens durch ein etwas ungewöhnliches Aufgabengebiet unterscheiden“, schrieb mir in den 70er Jahren das dju-Urgestein Dr. Fritz Michael ins Stammbuch und drängte mich nach meinem noch zögerlichen Kopfnicken auf „seine“ Wählerliste.

Zum anderen ergab sich aus der dann folgenden aktiven Betriebsratsarbeit die durch praktische Beispiele untermauerte Erkenntnis, daß man in der WAZ-Zeitungsgruppe einen solch konfliktträchtigen Zusatz-Job eigentlich bis zum Erreichen des Rentenalters fortsetzen muß, will man seine Existenz in diesem Verlag nicht auf unangenehmere Weise beendet bekommen.

Mehr Freiheit und Konfliktfähigkeit

Letzteres – verbunden mit einem hier schon traditionellen Karriere-Stop für Betriebsräte – wirkt als Aussage dramatischer als es tatsächlich ist. Wichtiger ist für mich und die allermeisten meiner Betriebsratskolleginnen und -kollegen immer die Überzeugung gewesen, daß ein Betriebsratsmandat unweigerlich auch zu einem Mehr an innerbetrieblicher persönlicher Freiheit und Konfliktfähigkeit führt: Plötzlich wird es möglich, sich grundsätzlicher mit den Arbeitsbedingungen „im eigenen Laden“ zu befassen, sich einzusetzen für die Interessen von Kolleginnen und Kollegen, sich auseinanderzusetzen mit Chefredaktion und Verlagsleitung. Man lernt also im Laufe der Zeit ungeheuer viel hinzu. Unter diesen Gesichtspunkten kann die Unerreichbarkeit der einen oder anderen Sprosse auf der Karriereleiter wahrlich nicht kümmern.

Und zugegeben: Betriebsratsarbeit macht bisweilen auch ganz einfach Spaß, manch erfolgreich durchgesetzte Betriebsvereinbarung oder „gewonnene“ Auseinandersetzung mit Verlag beziehungsweise Chefredaktion streichelt gar die persönliche Eitelkeit. Lustgewinn durch Spaß und Erfolg.

Arbeitszeit in den Redaktionen

Inhaltlich im Zentrum der Betriebsratsarbeit bei der „Westfälischen Rundschau“ werden auch in der kommenden Legislaturperiode die Themen „Arbeitszeit in den Redaktionen“ und „Redaktionstechnik“ stehen.

In Sachen „Arbeitszeit“ werden wir – wie hoffentlich viele Betriebsräte in der Republik – in die Offensive gehen. Gerade auch vor dem Hintergrund des neuen Manteltarifvertrages wollen wir alles tun, die 36,5 Stunden an 5 Arbeitstagen pro Woche Redaktions-Realität werden zu lassen. Gegenwärtig weigern sich Chefredaktion und Verlag noch, uns auf der Grundlage einer bestehenden Betriebsvereinbarung die Dienstpläne der einzelnen Redaktionen und Ressorts vorzulegen. Wir werden die Herausgabe dieser Unterlagen nun gerichtlich erzwingen, um so die Prüfung der Frage zu ermöglichen, ob die tariflichen Arbeitszeit-Regelungen und auch unsere Betriebsvereinbarung eingehalten werden. Wir wissen: Sie werden natürlich nicht eingehalten – die Beweisführung ist daher nicht nur spannend, sondern zwingend notwendig, um die beschäftigungswirksamen Effekte von Arbeitszeit-Grenzen nutzen zu können.

Redaktionstechnik

Ebenso viel Raum einnehmen wird das Thema „Redaktionstechnik“ unter dem besonderen Aspekt der Arbeitssicherheit. Dabei geht es letztlich nicht nur um die Ganzseitenumbruch-Systeme, die seit langem in den Redaktionen stehen und dort die Arbeitswirklicheit und -inhalte verändert haben. Gegenwärtig steht die digitale Bildbearbeitung im Mittelpunkt unserer Technik-Betrachtung – und hier insbesondere die Anwendung dieser Geräte in Redaktionen ohne festangestellte BildredakteurInnen. In bezug auf diese Sonderfälle ist es uns gelungen, eine relativ ungewöhnliche Betriebsvereinbarung abzuschließen. Sie sieht die testweise Einführung der digitalen Bildbearbeitung in den „fotograf/innenlosen Redaktionen“ für maximal drei Monate und folgende Regelung vor: Nach Auswertung dieser Testphase entscheidet allein der Betriebsrat über den Stop oder die dauerhafte Anwendung dieser Technik.

Immer wichtiger wird im Zusammenhang mit der Redaktionstechnik die Frage der Arbeitssicherheit. Konfrontiert ein Betriebsrat die eingesetzten Geräte mit den geltenden EU-Richtlinien und -Normen, setzt sich unverzüglich auch die Erkenntnis durch, daß – zumindest bei uns – ein Großteil der Geräte „abgebaut“ und ersetzt werden muß. Wir sollten die Verleger denn auch nicht aus der Verantwortung entlassen, die Redaktionen mit Arbeitsgeräten auszustatten, die nicht auch noch krank machen. Man/frau sieht: Es gibt jede Menge zu tun.

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