Personalien

Kunst- und Kulturbeauftragte | Der ver.di-Bundeskongress wählte in Leipzig Regine Möbius, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Deutscher Schriftsteller, zur Kunst- und Kulturbeauftragten der Gewerkschaft.


Medienfachgruppe NRW | Die neu gegründete Fachgruppe Medien in ver.di NRW hat Birgitt Euting (Köln) zu ihrer Sprecherin gewählt. Die Journalistin, Drehbuchautorin und Schauspielerin vertritt in der Fachgruppe die Filmschaffenden vom Filmverband West (FVW) Als ihr Stellvertreter wurde Dr. Frank Biermann (Münster, freier Autor und Journalist) vom geschäftsführenden dju-Vorstand NRW gewählt.

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DGB Bayern will einen starken ÖRR

Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften haben im Rahmen eines Austauschs mit der Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Bayern betont. Angesichts wachsender Kritik an den Strukturen und der Berichterstattung des ÖRR erkennt der DGB Bayern die Notwendigkeit umfassender Reformen, warnt aber vor Kürzungen beim Rundfunkbeitrag.
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Die Taz nimmt Abschied vom Papier

Als erste überregionale Zeitung wird die Taz ab Mitte Oktober 2025 unter der Woche nur noch als reine digitale Tageszeitung erscheinen. Die Wochenendausgabe wochentaz wird weiterhin gedruckt. Auf der Generalversammlung der Taz Verlagsgenossenschaft verkündete die Geschäftsführung der Taz den Zeitpunkt der sogenannten Seitenwende für die seit 1979 täglich erscheinende Tageszeitung aus Berlin.
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ver.di fordert Schlichtung bei ARD

Seit Januar 2024 sind die Tarifverhandlungen für die ARD-Rundfunkanstalten NDR, WDR, BR und SWR ohne Ergebnis geblieben. Organisierte Beschäftigte fordern angesichts des Reallohnverlusts der letzten zwei Jahre einen Inflationsausgleich. Nun hat ver.di zusammen mit den Gewerkschaften DJV und unisono dem SWR den Entwurf einer Schlichtungsvereinbarung zukommen lassen. Damit soll endlich Bewegung in die Tarifauseinandersetzung kommen.
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Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
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