Eintracht bei der VG Wort

Collage Kunst und Medien

Collage, VG Wort: Petra Dreßler unter Verwendung von Shutterstock

Wer Mitgliederversammlungen (MV) der Verwertungsgesellschaft VG Wort schon länger verfolgt, musste sich fast die Augen reiben: Bei der jüngsten MV war kein Streit zwischen oder gar unter einzelnen Berufsgruppen zu vermelden. Und bei allen Abstimmungen – deren waren es sehr viele! – wurde kein einziger Vorschlag abgelehnt.

Die Mitglieder aus Urheber- und Verlagsbereichen folgten den Vorschlägen von Verwaltung und Verwaltungsrat mit beeindruckenden Mehrheiten. Wobei es aber, anders als in Autokratien, sogar bei jener Frage, ob Mitglieder, die sich nicht angemeldet hatten, künftig dennoch an MVs teilnehmen dürfen, eine Enthaltungsstimme gab.

Geringe Teilnahme von Mitgliedern

Traurig, dass von den aktuell 1.429 Mitgliedern, unter denen ein Großteil der Berufsgruppe 2 „Journalist*innen, Autor*innen und Übersetzer*innen von Sachliteratur“ angehört, diesmal lediglich 635 ihr Stimmrecht wahrnahmen. Dabei ist die Übertragung des Stimmrechts online einfach zu bewerkstelligen: Jede*r an der MV Teilnehmende kann die Stimmrechte für weitere zehn Mitglieder ausüben. Gerade in Reihen der ver.di-Fachgruppe Medien scheint dies noch zu wenigen VG-Wort-Mitgliedern bewusst zu sein. Auch diesmal war nur eine recht geringe Zahl von ver.di-Menschen im Meistersaal am Potsdamer Platz in Berlin oder online dabei.

Weiterhin ist das Zahlenverhältnis zwischen Wahrnehmungsberechtigten (WB) und Mitgliedern immer noch unaussprechlich schlecht: Von 367.745 WB, darunter 359.178 Autor*innen, sind demnach nur vier Promille Mitglieder. Dabei haben nur diese Gruppe verbriefte Mitwirkungsrechte in jenem „Rechtsfähigen Verein kraft Verleihung“, dessen einziger „Zweck: Die Treuhänderische Wahrnehmung der urheberrechtlichen Befugnisse seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten“ ist.

Mitglied werden erwünscht

Deshalb nochmals die Erinnerung: Jede*r WB-Autor*in kann (und sollte) nach drei Jahren WB-Eigenschaft die Mitgliedschaft bei VG Wort beantragen, wenn sie oder er „in den letzten 3 Kalenderjahren im Durchschnitt mindestens 400 Euro pro Jahr (gesamt 1.200 Euro) Ausschüttungen erhalten hat“. Das dürfte bei vielen ver.di-angehörigen Urheber*innen schon lange der Fall sein. Und je mehr ver.di- Mitglieder es bei der VG Wort gibt, umso stärker kann die gewerkschaftlich-solidarische Stimme dort zur Geltung gebracht werden.

Vielleicht liegt dieses sichtliche Desinteresse von Urheber*innen an einer Mitgliedschaft bei der VG Wort auch daran, dass zu wenig über die Arbeit der dortigen Gremien bekannt wird. Nach der Verlesung des inhaltsarmen Berichts über die Arbeit des Verwaltungsrats (VW) im vergangenen Jahr – dieser ist das neben der MV eigentliche Beschlussorgan der VG Wort – wurde deshalb die Bitte vorgetragen: Nach den nicht öffentlich zugänglichen VW-Sitzungen solle wenigstens in einer Online-Veranstaltung über die dort besprochenen Inhalte berichtet werden. Eine Abstimmung über den Wunsch fand zwar nicht statt. Doch selbst die Vorstandschaft trat diesem Vorschlag nicht entgegen, was Hoffnung macht.

Dass nicht alle mit der Arbeit von VW und aus Ehren- und Hauptamt bestehendem Vorstand zufrieden waren, zeigten die 11 Neinstimmen und 30 Enthaltungen zum Verwaltungsrat bzw. die 6 Ablehnungen bei der Entlastung des Vorstands. Doch die Zustimmungs-Quoten von 97,9 Prozent (VW) und 98,9 Prozent (Vorstand) zeugen von einer gewaltigen Zufriedenheit mit deren Arbeit.

Zufriedenheit trotz sinkender Einnahmen

Gegen den Jahresabschluss stimmten gar nur drei Mitglieder. Und dies trotz der mit 150,62 Mio Euro um 15 Mio. oder um gut neun Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Einnahmen. Der Wert ist der niedrigste innerhalb der letzten zehn Jahre. Zwar machte Robert Staats, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, Hoffnung auf demnächst wieder steigende Einnahmen: Allein für die digitalen Nutzungen an Hochschulen habe man einen Gesamtvertrag über 12,8 Mio. Euro jährlich abgeschlossen und Nachzahlungen von 105 Mio. Euro vereinbart, die über drei Tranchen (also Jahre) verteilt von den Vertragspartnern geleistet werden.

Auch im Bereich der KI-Nutzungsvergütung erwartet Staats Verbesserungen: Mit Randomhouse habe ein Verlag OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, jene Firma, die hinter der KI „ChatGPT“ steht. Doch müsse sich hier auch die Rechtspolitik bewegen, stellte der Vorstand heraus.

Dennoch: Für das laufende Geschäftsjahr 2026 werden gerade mal 136 Mio. Euro Einnahmen erwartet – nochmals 10 Prozent weniger als 2025.

Viel Gesprächsbedarf, wenig Kritik

Längere Diskussionen gab es vor allem, als die Vorschläge zu Änderungen im Verteilungsplan (VP) um Beschluss anstanden: Im VP ist die Aufteilung des Einnahmekuchens auf die jeweils Berechtigten festgelegt. Da aber sowohl Verwaltungsrat, in dem alle sechs Berufsgruppen (BG) vertreten sind, als auch Verwaltung der Vorlage im Vorfeld Grünes Licht gegeben hatten, ging es nur noch um für die Mitglieder unklare Details.

Beispielsweise gab es Kritik daran, dass von den vielen ausländischen Partner-Verwertungsgesellschaften überwiesene Beträge nicht individuell auf die jeweiligen Urheber*innen aufgeteilt werden. „Das geht nur in Ausnahmefällen, sonst gehen die Verwaltungskosten durch die Decke“, begründete Staats dies aufgrund der oft sehr geringen eingehenden Gesamtbeträge.

Sind Leitfäden für Doku-Soaps keine Drehbücher?

„Nicht richtig glücklich“ gaben sich einige Drehbuch-Autor*innen über die nur 30-prozentige Berücksichtigung ihrer Arbeit an der zur Verfügung stehenden Vergütung bei so genannten „ungescripteten Doku-Soaps“: Hier gab es denn auch mit 30 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen aus deren BG1 den größten Widerspruch insgesamt – dennoch wurde auch in dieser wie in allen anderen BGs die Zwei-Drittel-Zustimmung mit 144 mal Ja erreicht.

Lyrik aufgewertet

Den größten Streitpunkt der vorjährigen MV – die Vorgabe, dass selbst Lyrik nur dann gewertet werde, wenn die Einzeltexte mehr als 1.800 Zeichen umfassen – mildert nun eine neuerliche Festlegung ab: Künftig können für die neue Zugriffsausschüttung „von Werken der Lyrik können pro Kalenderjahr bis zu 50 Einzelwerke je Urheber oder Verlag auch unabhängig von ihrem Umfang berücksichtigt werden“. Zwar stellte Prof. Lena Falkenhagen (BG1), die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (ver.di VS) klar, dass das nur eine leichte Verbesserung für „die am wenigsten verdienenden Lyriker*innen“ darstelle. Lars Hansen (BG2), Co-Vorsitzender der Deutschen Journalist*innen-Union dju in ver.di fand dagegen lobende Worte, dass der Verwaltungsrat von VG Wort sich des Themas überhaupt angenommen hatte, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein.

Dagegen kritisierte Hansen, dass Verlage für Online-Textbeiträge hinter Bezahlschranken „bevorteilt werden, obwohl sie das ja schon monetarisiert haben“: Dort wird ihnen ein höherer Ausschüttungsanteil zugestanden als bei frei zugänglichen Texten. Dazu bekam er die lapidare Vorstands-Antwort: „Wir können nicht für diesen Einzelfall die Quotendiskussion führen.“ Robert Staats verwies auf damit auf all jene noch nicht endgültig verabschiedeten Aufteilungsquoten zwischen Urheber*innen und Verlagen.

Stabübergabe im Vorstand

Auch wenn sich die MV offensichtlich wesentlich länger hingezogen hatte als von vielen erwartet: Am Ende folgte noch ein Punkt außerhalb der offiziellen Tagesordnung. Denn nach 18-jähriger Tätigkeit an der Spitze der VG Wort tritt Robert Staats am 30. Juni 2026 von seinem Posten zurück. Seine bereits seit einem Jahr in Einarbeit befindliche Nachfolgerin Constanze Semmelmann dankte ihm „für die ausgezeichnete Übergabe“. Als wichtige Aufgaben nannte die von der Schweizer Verwertungsgesellschaft ProLitteris nach München Gewechselte die „Stärkung der Geschlossenheit aller Rechteinhaber. Man muss noch offene Differenzen überbrücken.“

Dank an Staats gab es auch vom dju-Vorsitzenden Hansen: „Auch wenn wir es Ihnen nicht immer leicht gemacht haben.“ Der geschäftsführende Vorstand konterte eloquent: „Es war mir immer ein Vergnügen.“

 

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