Briten liefern Assange nicht an die USA aus

Menschen feiern am 4. Januar 2021 in Großbritannien, nachdem das Old-Bailey-Gericht in London entschieden hat, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden darf.
Foto: Reuters/Henry Nicholls

Ein Londoner Gericht hat die Auslieferung von Julian Assange an die USA abgelehnt. Das sorgte zunächst bei vielen Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen für Erleichterung. „Die Entscheidung für eine Auslieferung wäre einer Bankrotterklärung des Rechtsstaats gleichgekommen und hätte verheerende Folgen nicht nur für Julian Assange, sondern für den Journalismus und die Pressefreiheit weltweit“, erklärte dazu Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.

Kritisch bewertete Hofmann jedoch, dass die Entscheidung ausschließlich mit den Haftbedingungen begründet wurde, die den Whistleblower und Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks in den USA erwarteten. Zudem könne die US-Seite noch in Berufung gehen. Die dju in ver.di stehe deshalb weiterhin solidarisch an der Seite von Assange sowie seiner Angehörigen. „Um ihre öffentliche Aufgabe der Kontrolle von staatlichen und wirtschaftlichen Machthabern erfüllen zu können, sind Medien auf Whistleblower wie Julian Assange angewiesen. Es ist nicht hinnehmbar, dass er kriminalisiert wird, weil er staatliches Fehlverhalten öffentlich gemacht hat. Eine Auslieferung vor diesem Hintergrund wäre ein Desaster für den unabhängigen Journalismus und die Pressefreiheit“, warnte Hofmann. Gegenüber Telepolis sagte die Gewerkschafterin: Es sei „absolut nicht nachvollziehbar und hat einen bitteren Beigeschmack“, dass die Rolle Assanges als Journalist und die Bedeutung von WikiLeaks in den Ausführungen der Richterin keine Rolle gespielt haben, sondern nur auf die Haftbedingungen in den USA abgezielt worden sei. Für den Rechtsstaat und die Demokratie sei dies „kein besonders guter Tag“.

Die Ablehnung der Auslieferung wurde von Richterin Vanessa Baraitser in London vor allem mit dem gesundheitlichen Zustand von Assange begründet. Die in den USA drohende Isolationshaft könne zum Suizid des hochgradig depressiven Julian Assange führen, urteilte das Gericht.*

Julian Assange hatte zahlreiche US-Kriegsverbrechen wie etwa die Tötung von Zivilisten darunter zwei Kinder und zwei Journalisten in Bagdad enthüllt. Seit April 2019 sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis im britischen Belmarsh. Unter anderen hatte der UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer auch die dortigen Haftbedingungen scharf kritisiert und Assange als Opfer psychischer Folter bezeichnet. Nach einem entsprechenden Antrag der USA begann im Februar 2020 das Auslieferungsverfahren gegen ihn. Es sei davon auszugehen, dass Assange in den USA ein politisch motivierter Prozess gemacht werde, so die dju in ver.di. Im Falle einer Verurteilung drohten ihm insgesamt 175 Jahre Haft.

Anklage sofort fallen lassen

„Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber Großbritannien muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben. Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den die US-Regierung die Verantwortung und die britische Regierung eine Mitschuld trägt“, erklärte Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International.

Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruhe auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen seien. Derartige Informationen zu veröffentlichen, sei ein Grundelement der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten seien daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren, heißt es bei Amnesty International.

Und weiter: „In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben. Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schließt verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss.“

Mit einer Petition appelliert Amnesty International an den US-Justizminister, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen. Auch die Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ hatte bereits eine Petition mit mehr als 100 000 Unterschriften für die Freilassung von Assange an die britische Regierung überreicht.

Assanges Anwalt wolle am Mittwoch (6.1.21) die Entlassung von Assange aus britischer Haft auf Kaution beantragen, meldet der Spiegel. Das Gericht könnte diese aber aufgrund der bereits eingelegten Berufung ablehnen, heißt es.*

(*Ergänzung am 5.1.21)


Aktualisierung am 6.1.21

Assange bleibt in Haft

WikiLeaks-Gründer Julian Assange wird nicht auf Kaution freigelassen. Ein Londoner Gericht lehnte einen diesbezüglichen Antrag seiner Verteidiger ab. Begründet wurde dies unter anderem mit Fluchtgefahr. Er könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh verbleiben. Die Entscheidung sorgte für Erstaunen, hatte doch Richterin Vanessa Baraitser die Ablehnung der Auslieferung Assanges an die USA mit dessen psychischen Gesundheitszustand und den dortigen Haftbedingungen begründet. Zudem sei damit zu rechnen, dass sich Assange in Isolationshaft das Leben nehmen werde, hieß es noch vor zwei Tagen. wen

 

 

 

 

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