Georgien: Regulierung der Medien im Blick

Projektleiter Thomas Wierny und Experten beim abschließenden Podium der Auftaktkonferenz in Tiflis.
Foto: IRZ

„Hate Speech“ und „Fake News“ gehörten zu den Themen, die Mitte Oktober 2018 auf einer gemeinsam von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der georgischen Media Development Foundation (MDF) in Tiflis veranstalteten Fachtagung diskutiert wurden. Die Konferenz gab den Startschuss des Projektes „@Media Societies – Georgia 2018“. dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß war für den Trägerverein des Deutschen Presserates dabei.

Experten aus Georgien und der Europäischen Union wollen nun bis Ende des Jahres in verschiedenen Workshops ausgewählte Regulierungsthemen diskutieren und Empfehlungen ausarbeiten. Das Medienprojekt „@Media Societies – Georgia 2018“ wird durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik gefördert. An der Konferenz „Modern Media Regulation“ in der georgischen Hauptstadt nahmen mehr als 60 Interessenten teil: Anwälte, Unternehmensjuristen, Journalisten, Vertreter von Exekutive, Legislative und Nichtregierungsorganisationen. Referenten verschiedener Disziplinen gaben den Teilnehmern einen Überblick über aktuelle Herausforderungen der Medienregulierung.

Teresa Thalhammer, Leiterin des Bereichs Südkaukasus bei der IRZ: „Für uns ist das Medienrecht ein neues Tätigkeitsgebiet. Wir wissen aber um die Bedeutung der Medien für eine rechtsstaatliche Demokratie und setzen uns daher auch für einen Diskurs zur Medienregulierung ein, der beitragen möge, dass die vierte Gewalt ihr Aufgaben möglichst gut wahrnehmen kann.“ Tamar Khorbaladze von der MDF betonte, dass Georgien eine sehr junge Demokratie sei. Umso mehr sei die Einbindung vieler Akteure der georgischen Medienlandschaft zu begrüßen. Dr. Eka Beselia, Vorsitzende des Rechtsausschusses des georgischen Parlaments, signalisierte die Unterstützung des Parlaments.

Debatte um Entwicklung der Onlinemedien

Den inhaltlichen Auftakt machte der Soziologe Dr. Jan-Hendrik Passoth (Technische Universität München) mit einem Vortrag zu „Chancen und Risiken einer algorithmenbasierten Onlinekommunikation“. Er skizzierte die Risiken, die auf hohe Verweilzeiten und viele Interaktionen – fast ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen –ausgerichtete Algorithmen mit sich bringen, wenn sie zur Auswahl angezeigter Inhalten eingesetzt würden. Passoth legte auch dar, dass der technische Fortschritt der Algorithmisierung der Kommunikation gesellschaftlichen Mehrwert mit sich bringe. „Gerade der Zwang zur Formalisierung gibt Gelegenheit zur gesellschaftlichen Debatte.“ Er plädierte außerdem für eine Neuerfindung des öffentlich-rechtlichen Modells in der digitalen Welt. Neuere Regulierungsansätze, wie der in der deutschen Diskussion stehende Medienstaatsvertrag, seien alles andere als modern: „Moderne Regulierung muss sich von der Orientierung entlang technologsicher Kategorien lösen.“

Über „Europäische Ansätze und Ideen zur Regulierung von Inhalten in sozialen Medien“ informierte Peter Matzneller von der gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin. Er berichtete über Erfolge der deutschen Medienaufsichtsbehörden bei der informellen Ansprache von Influencern und damit über Alternativen bei der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben. Dank leicht verständlicher Richtlinien und Handreichungen habe etwa die nordrhein-westfälische Landesanstalt große Erfolge erzielt.

Prof. Dr. Magda Memanishvili von der georgischen International Black Sea University gab den Teilnehmern einen Überblick über die historische Entwicklung der Massenmedien in Georgien und ihre Bedeutung für den demokratischen Meinungsbildungsprozess vom Beginn des 19. Jahrhunderts an bis heute. Wie auch weitere Referenten verdeutlichte sie dabei, dass moderne Medienregulierung stets die Spezifika der jeweiligen Medienlandschaft vor Augen haben müsse.

Der Staat bleibt draußen?

Im juristischen Panel sprachen Dr. Frederik Ferreau (Universität zu Köln) und Prof. Dr. Dimitry Gegenava, (Sulkhan-Saba Orbeliani Universität, Tiflis). Ferreau stellte dem Auditorium die Neuerungen der revidierten AVMD-Richtlinie vor. Er betonte dabei die Förderung von Ko- und Selbstregulierung sowie die gestärkte Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden. Ähnlich wie Passoth kritisierte Ferreau nachdrücklich, dass die Differenzierung von linearen und nicht-linearen Diensten bereits heute technisch überholt sei. „Die Richtlinie öffnet den Mitgliedstaaten Freiräume für die Entfaltungen einer eigenständigen Kulturpolitik im Bereich audiovisueller Medien. Allerdings bringt sie gerade für neuartige Dienste Rechtsunsicherheit “, so der Medienrechtler. Gegenava widmete sich den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Medienordnung in Georgien. Insbesondere warf er einen Blick auf die medienbezogenen Änderungen der Verfassung aus dem Jahr 2017.

Referent_innen: Frederik Ferreau, Teresa Thalhammer und Cornelia Haß (v.l.)
Foto: IRZ

Das letzte Vortragspanel widmete sich der Selbstregulierung im Mediensektor in Deutschland und Georgien. Der wissenschaftliche Leiter des Projektes „@Media Societies – Georgia 2018“, begrüßte dazu Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, und Nata Dzvelishvili vom Georgian Charter of Journalistic Ethics. Haß stellte in ihrem Vortrag „Der Staat bleibt draußen! Selbstregulierung als Voraussetzung für Pressefreiheit“ die Arbeit des Deutschen Presserats vor und lieferte zugleich wichtigen Diskussionsstoff. Dzvelishvili muss mit ihrer auf Fremdfinanzierung angewiesenen Nichtregierungsorganisation stets auf Unabhängigkeit achten, wie sie nach ihrem Vortrag zur „Rolle der Selbstregulierung der Medien und aktuelle Herausforderungen in Georgien“ ausführte. Das Engagement, ohne gesetzlichen Auftrag für schlagkräftige Instrumente und exekutive Unterstützung ethischer Grundstandards in Medien einzutreten, nötigte der deutschen Selbstregulierungsexpertin Respekt ab: „Wenn wir mit unserer Erfahrung in diesem Feld die Arbeit des Charter hier in Georgien unterstützen können, stehen wir dazu bereit“, sagte Haß, die einen der geplanten Workshops bei „@Media Societies – Georgia 2018“ leiten wird.

Außerdem sollen in den kommenden Monaten Arbeitsgruppen Positionspapiere erarbeiten, die Akteure der georgischen Zivilgesellschaft unterstützen können.

Zum Abschluss der Konferenz diskutierten ein kompetent besetztes bilaterales Podium erste Ansätze für die Regulierung sozialer Netzwerke.

Zur Facebook-Seite des Projekts: @mediasocieties Georgia 2018

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