Schließung der baskischen Tageszeitung verfassungswidrig
Die Baskische Tageszeitung (Euskaldunon Egunkaria) hätte nie geschlossen werden dürfen, hat der Nationale Gerichtshof in Spanien geurteilt. Fünf Führungsmitglieder wurden von den Vorwürfen frei gesprochen, Führungsmitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA zu sein. Hinweise dafür, dass die ETA die einzige Zeitung in baskischer Sprache 1990 gründete und danach steuerte, gab es nicht.
Das Urteil des Sondergerichts zerpflückt die Vorwürfe des Ermittlungsrichters Juan del Olmo, der die Thesen der Guardia Civil absegnete. Im Prozess hatten Zivilgarden ausgesagt, das Verbot und die Verhaftungen betrieben zu haben, wofür viele baskische Firmen überwacht wurden. Auf 33 Seiten stellt das Urteil fest, dass Zeitungsschließungen von der Verfassung nicht gedeckt sind und es „einer speziellen Rechtsnorm entbehrt, um sie zu autorisieren“.
Anders als im Fall der 1998 geschlossenen Zeitung und Radio Egin (Machen) wird damit die Anklage nicht kleinlaut verworfen. „Sie beruht auf der verbreiteten und falschen Vorstellung“, alles im Umfeld der baskischen Sprache und Kultur werde „von der ETA gesteuert“. Das habe zu „falschen Bewertungen“ und „einer haltlosen Anklage“ geführt. Kommunikationsmedien dürften nicht als gewöhnliche Firmen behandelt werden. Eventuelle kriminelle Handlungen müssten mit der „Pressefreiheit“ abgewogen werden. Die sei „geopfert“ worden, wobei es „keinerlei kriminelle Aktivität“ gab, stellt das Urteil fest.
Es erkennt auch die Vorwürfe der Angeklagten an, in vier Tagen der Kontaktsperre von der Guardia Civil gefoltert worden zu sein. Ihre selbstbelastenden Aussagen wurden verworfen, weil die Foltervorwürfe „kompatibel mit den Arztberichten sind, die bei der Aufnahme im Gefängnis erstellt wurden“. Eine „ausreichende und effiziente“ richterliche Kontrolle habe in der Zeit nicht bestanden, in der den Angeklagten nach dem Anti-Terrorgesetz sogar der Kontakt zu ihrem Anwalt verwehrt wird.
Die fünf Journalisten bedankten sich bei allen, die sie unterstützt haben und damit zu den Freisprüchen beigetragen haben. Von einem Sieg sprechen sie nicht. „Der Schaden ist angerichtet.“ Sie erkannten an, dass erstmals dieser Gerichthof ein solch mutiges Urteil gefällt hat. Der sei aber auch für die monatelangen Inhaftierungen und diesen „siebenjährigen Alptraum“ verantwortlich. Sie fragen, welche Wiedergutmachung es gäbe und ob nun die „Verantwortlichen auf die Anklagebank gesetzt werden“. Sie erinnerten auch daran, dass andere mit ähnlich absurden Anklagen verurteilt wurden und im Gefängnis sitzen.