Anfang 2017 soll das neue Filmförderungsgesetz (FFG) in Kraft treten. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat laufen auf Hochtouren. Der Bundesrat hat nun über den von der Großen Koalition vorgelegten Regierungsentwurf zur FFG-Novellierung beraten und für den Paragrafen 2, Satz 1 die Anfügung folgender Nummer 9 beschlossen: „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird“. Damit ist er der zuvor vom Kulturausschuss ausgesprochenen Empfehlung gefolgt, das Hinwirken auf die Einhaltung sozialverträglicher Beschäftigungsbedingungen als neue Aufgabe der Filmförderungsanstalt (FFA) zu definieren.
In seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2016 führt der Bundesrat zur weiteren Begründung dieser Entscheidung an, dass die FFA „im Rahmen ihrer Fördermaßnahmen auf Tariftreue und faire und angemessene Vertragsbedingungen zwischen Produktionsunternehmen, Beschäftigten und Urhebern und Urheberinnen sowie Leistungsschutzberechtigten Einfluss nehmen“ könne.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte sich an den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) initiierten Anhörungen zur FFG-Novelle beteiligt und in mehreren Stellungnahmen die Berücksichtigung sozialer Mindeststandards bei den Förderkriterien gefordert. Bisher war dies im Regierungsentwurf zur FFG-Novelle nicht berücksichtigt worden. Die Empfehlung des Bundesrates könnte nun dagegen Bewegung hin zur seit langem von ver.di geforderten Berücksichtigung von Sozialstandards im Filmfördergesetz bringen. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass sich die von den einzelnen Bundesländern verantworteten Förderinstitute in weiten Teilen an den Regeln des FFG orientieren, so dass sich auch für die Filmförderanstalten der Länder ein Weg in Richtung sozialer Standards bei Filmproduktionen eröffnen könnte.