Das Bundeskabinett hat heute den von Justizminister Heiko Maas initiierten Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Damit sollen soziale Netzwerke wie Facebook und Co., aber auch etwa Online-Versandhäuser stärker reglementiert werden, was ihren Umgang mit strafrechtlichen relevanten Inhalten wie Hasskommentaren betrifft. dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß befürchtet gravierende Konsequenzen für die Meinungsfreiheit im Netz.
Vor einer Entscheidung in Bundestag und Bundesrat muss das Gesetz allerdings noch durch die EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin können Bürger, Verbände oder Organisationen noch Stellung zu dem Gesetzesvorhaben beziehen, das soziale Netzwerke und ähnliche Plattformen zur Löschung binnen 24 Stunden von offensichtlich strafbaren Inhalten verpflichten soll. Anderenfalls drohen den Plattformbetreibern Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro für Unternehmen beziehungsweise bis zu fünf Millionen Euro für Individuen.
dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß weist in einer Pressemitteilung auf die „Gefahr des vorauseilenden Löschens von Inhalten“ hin, die auch Medienvertreter betreffe, die ihre Inhalte über Facebook, Twitter und Co. verbreiten. Zwar sei es mehr als notwendig, streng gegen Falschmeldungen, Verleumdungen und Hassreden in sozialen Netzwerken vorzugehen, im Zweifelsfall müsse aber die Meinungsfreiheit vor der Löschung solcher Inhalte stehen. Dabei stünde außer Frage, dass Plattformen, deren Geschäftsmodell auf der Verbreitung fremder Inhalte beruhe, ihrer unternehmerischen und medienrechtlichen Verantwortung nachkommen müssten, mahnte Haß zudem. Man könne nicht Milliardengewinne abschöpfen und gleichzeitig keine funktionierende Infrastruktur vorhalten, die das Geschehen auf den Plattformen auf Rechtmäßigkeit überwacht.