ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Novellierung des RBB-Staatsvertrags die „Tendenz zu Eingriffen in Programm- und Rundfunkfreiheit, die auf gesetzlicher Ebene zu weit gehen und in der Hoheit des rbb liegen“. Ausdrücklich begrüßen beide, dass die arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiter*innen nunmehr in die Mitbestimmung des Personalrates aufgenommen werden sollen. Bedauerlich dagegen ist es, dass eine stärkere Beteiligung der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien nicht aufgenommen wurde.
Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrages reagiere unübersehbar auf die Unregelmäßigkeiten der vergangenen Zeit im rbb. Viele neue Regelungen würde die Qualität der Gremienaufsicht verbessern und zu mehr Transparenz führen. Für bedenklich halten ver.di und der DGB die Tendenz zur Eingriffen in die Programm- und Rundfunkhoheit, die sie anhand der von der Politik vorgegeben Einrichtung eines neuen Regionalbüros in Brandenburg/Havel, bei der Einführung konkreter neuer Positionen (je eine*n Leiter*in für das Landesprogramm Berlin und Brandenburg) sowie bei der Verlagerung von Einstellungen programmgestaltender Mitarbeitender hin zur Intendantin festmachen.
Verschiedene Änderungen wie die Schaffung von neuen regionalen und personellen Strukturen wie ein neues Regionalbüro und neue Landesleitungen müssen bei der finanziellen Ausstattung des rbb hinterlegt werden, was zum aktuellen Stellenabbau sowie der redaktionellen Struktur des crossmedialen News-Centers eine gegenläufige Entwicklung wäre. Dies muss seitens der politischen Entscheidungsträger*innen zu einem deutlichen Einsatz für eine angemessene Beitragserhöhung führen.
Der neue Staatsvertrag soll kommendes Jahr in Kraft treten. Kritik an der Vorlage kam auch vom Rundfunkrat des Senders: Aus seiner Sicht greifen die vorgelegten Änderungsvorschläge „tief – und möglicherweise rechtswidrig – in die grundgesetzlichen Freiheiten des RBB“ ein.