Mangel an Vielfalt in Rundfunkräten

Menschen in Gruppen

Bild: Shutterstock

Insgesamt 542 Mitglieder werden von verschiedenen Organisationen, Verbänden und von der Politik in die Rundfunkräte der Öffentlich-Rechtlichen entsandt. Doch wer die Rundfunkrät*innen delegieren darf, werde fernab der Öffentlichkeit entschieden, heißt es in einer Pressemitteilung der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM). Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Rundfunkräte einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden. Die neue Studie der NdM belege: „Dieses Ziel wird nicht erfüllt – große Gruppen der Gesellschaft werden ausgeschlossen.“

Die erste Untersuchung über den „Mangel an Vielfalt in Rundfunkräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erscheint genau 75 Jahre nachdem der „Vater des Rundfunks“ Hans Bredow ihre Gründung anregte. In zwölf Rundfunkräten beaufsichtigen Vertreter*innen der Gesellschaft die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland und sollen deren Unabhängigkeit sichern. Die NdM-Studie geht der Frage nach, ob Rundfunkräte dem Anspruch gerecht werden, der seit Bredow in zahlreichen Gesetzestexten und Gutachten festgehalten worden ist: Als Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Medien alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland mit einzubeziehen.

Jedoch zeige die Erhebung, dass beispielsweise Bäuerinnen und Bauern (weniger als 1 Prozent der Bevölkerung) genauso zahlreich in Rundfunkräten vertreten seien wie Eingewanderte und ihre Nachkommen (mehr als 27 Prozent der Bevölkerung) und Jäger*innen hätten zahlenmäßig mehr Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Repräsentant*innen der anerkannten nationalen Minderheit der Rom*nja und Sinti*zze. Queere Menschen seien erst seit 2015 in Rundfunkräten vertreten, sie fehlten bis heute in der Hälfte aller Rundfunkräte. Menschen mit Behinderung hätten  nur in sieben der zwölf Rundfunkräte einen festen Sitz – allein in Sachen Barrierefreiheit im TV sollten sie aber überall mitbestimmen können. Staatsnahe Mitglieder (z. B. Regierungsmitglieder, politische Beamt*innen, Landrät*innen) bildeten die mit Abstand größte Gruppe in den Rundfunkräten – trotz des gesetzlichen Gebots der Staatsferne. Paritätsregeln sorgten für durchschnittlich 44 Prozent Frauen in Rundfunkräten, unter den ersten Vorsitzenden sei aber nur noch ein Drittel weiblich. Außerdem wird festgestellt, dass „alle Rundfunkräte stark überaltert sind“. Auf jede Person unter vierzig Jahren kommen zwei, die älter sind als siebzig

„Die Debatte darüber, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrolliert – und wer nicht – gehört in die Öffentlichkeit und nicht hinter die verschlossenen Türen von Staatskanzleien. Denn gerechte Repräsentation scheitert in der Regel nicht am Platz im Gremium oder einem Mangel an Möglichkeiten, sondern am fehlenden politischen Willen“, betont der NdM-Vorstand.

Die Studie liefere Empfehlungen und zeige, dass in einigen Rundfunkräten bereits Strategien existierten, mit denen sich unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen einbinden ließen. Rundfunkrät*innen selbst lieferten in zahlreichen Interviews weitere Ideen und Einblicke in die Praxis, sprechen über mangelnde Sensibilität oder politische Abhängigkeiten.

Die Studie „Welche Gesellschaft soll das abbilden? Mangelnde Vielfalt in Rundfunkräten und was dagegen hilft.“ gibt es im Download als barrierefrei auslesbares PDF oder barrierefrei auslesbar online unter: https://mediendiversitaet.de/vielfalt-in-rundfunkraeten. Eine Zusammenfassung finden Sie hier: https://neuemedienmacher.de/zahlen-fakten/rundfunkraete/.

Die Untersuchung wurde durchgeführt von den Neuen deutschen Medienmacher*innen. An der Veröffentlichung beteiligte Organisationen sind: Leidmedien (Sozialhelden e. V.), Lesben- und Schwulenverband (LSVD), MaLisa Stiftung, ProQuote Medien e. V. und Queer Media Society.

Die Neuen deutschen Medienmacher*innen werden unterstützt von der Google News Initiative. 

 

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