Netflix und Co. sollen Filmabgaben nach FFG zahlen

Wie die Europäische Kommission in Brüssel entschieden hat, sollen Video-on-Demand-Anbieter wie etwa Netflix zur Zahlung von Filmabgaben nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden können, selbst wenn sie ihren Sitz im Ausland haben. Zwar ist eine solche Regelung bereits im aktuellen FFG sowie in der für 2017 geplanten Novelle enthalten, konnte jedoch wegen Zweifeln an ihrer Vereinbarkeit mit der europäischen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) bisher nicht angewendet werden. Die Entscheidung der EU-Kommission hat nun aber Klarheit geschaffen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft. Da große VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auch den deutschen Markt dominieren und damit von der deutschen Filmförderung profitieren würden, müssten sie sich ebenso wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen auch an der deutschen Filmförderung beteiligen. „Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich. Politisch muss gelten: Wir bekämpfen nicht nur Steueroasen, sondern auch Abgabeoasen in Europa“, so Grütters weiter.

Die EU-Kommission hatte vor fast zwei Jahren ein beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet, um die Vereinbarkeit von Vorschriften im Filmförderungsgesetz, nach denen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe herangezogen werden können, mit der AVMD-Richtlinie festzustellen. Angesichts der nunmehr vorliegenden Entscheidung der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Prüfverfahren können die betreffenden Anbieter nun von der Filmförderungsanstalt (FFA) zur Abgabe herangezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »