Netflix und Co. sollen Filmabgaben nach FFG zahlen

Wie die Europäische Kommission in Brüssel entschieden hat, sollen Video-on-Demand-Anbieter wie etwa Netflix zur Zahlung von Filmabgaben nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden können, selbst wenn sie ihren Sitz im Ausland haben. Zwar ist eine solche Regelung bereits im aktuellen FFG sowie in der für 2017 geplanten Novelle enthalten, konnte jedoch wegen Zweifeln an ihrer Vereinbarkeit mit der europäischen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) bisher nicht angewendet werden. Die Entscheidung der EU-Kommission hat nun aber Klarheit geschaffen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft. Da große VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auch den deutschen Markt dominieren und damit von der deutschen Filmförderung profitieren würden, müssten sie sich ebenso wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen auch an der deutschen Filmförderung beteiligen. „Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich. Politisch muss gelten: Wir bekämpfen nicht nur Steueroasen, sondern auch Abgabeoasen in Europa“, so Grütters weiter.

Die EU-Kommission hatte vor fast zwei Jahren ein beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet, um die Vereinbarkeit von Vorschriften im Filmförderungsgesetz, nach denen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe herangezogen werden können, mit der AVMD-Richtlinie festzustellen. Angesichts der nunmehr vorliegenden Entscheidung der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Prüfverfahren können die betreffenden Anbieter nun von der Filmförderungsanstalt (FFA) zur Abgabe herangezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

Weitere aktuelle Beiträge

Proteste bei TiKTok in Berlin

Rund 150 Beschäftigten der Trust and Safety-Abteilung (Content-Moderation) von TiKTok und einem Teil der Beschäftigten aus dem Bereich TikTok-Live (rund 15 Beschäftigte) in Berlin droht die Kündigung. Das  chinesische Unternehmen plant die Content-Moderation künftig verstärkt durch Large-Language-Models (Künstliche Intelligenz) ausführen zu lassen und die Arbeit an andere Dienstleister auszulagern. Dagegen protestierten heute vor der TikTok-Zentrale in Berlin Beschäftigte und Unterstützer*innen.
mehr »

Drei Fragen zum Streik der SZ

In den beiden Wochen vor der zehnten Tarifrunde mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 18. Juli erhöht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Redakteur*innen in den Zeitungsredaktionen bundesweit den Streikdruck. Besonders im Süden der Republik kommt es zu mehrtägigen, spürbaren Streiks. Auch bei der Süddeutschen Zeitung (SZ) wird seit gestern wieder gestreikt. Wir sprachen mit Ertunç Eren, ver.di-Fachsekretär Medien, Bezirk im München.
mehr »

Der Clickbait mit den miesen Botschaften

„Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“, nach diesem Motto bewertete einst Helmut Thoma, der kürzlich verstorbene ehemalige RTL-Chef, den Erfolg von Programmformaten. Dieses für private Sender typische Prinzip findet inzwischen seine Fortsetzung in immer mehr digitalen Nachrichtenportalen. Das untermauert eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (MPIB) in Berlin nach der Auswertung von 40 Millionen Schlagzeilen.
mehr »

Halbzeit bei der UEFA Frauen-EM

UEFA-Women’s Euro 2025 heißt das Turnier nach dem Willen des Europäischen Fußballverbands. Bei den Männern wird auf die geschlechtsspezifische Eingrenzung verzichtet. Möglichweise ein Relikt aus den Zeiten, als das Kicken selbstverständlich eine maskuline Sportart war, vermeintlich ungeeignet für die „zarte Weiblichkeit“. 
mehr »