Unzulässige Werbung

Regionalzeitung sendet im Offenen Kanal Kassel

Unter dem Titel „Alszus – Das Redaktionsmagazin“ kommt die Regionalzeitung Hessisch / Niedersächsische Allgemeine (HNA) seit Mitte Februar auch per Bildschirm zum „Leser“. Ausgestrahlt werden die 15 Minuten jeden Wochentag 17.45 Uhr vom Offenen Kanal (OK) in Kassel.

Ver.di kritisiert die Zulassung diesen Magazins. In einem Schreiben an die für die zuständige Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) weist ver.di darauf hin, dass es sich bei dem ausgestrahlten Programm nicht um Beiträge im Sinne der Regelungen zu den Offenen Kanälen handele. Das in der Redaktion der HNA produzierte Magazin sei aber offenbar ein Programm des Dierichs-Verlags aus der Ippen-Gruppe, in dem die HNA erscheint. Auch wenn die Anmeldung des Programms durch die Privatperson Horst Seidenfaden, HNA-Chefredakteur, erfolgt sei, lasse die HNA selbst kaum Zweifel an ihrer Urheberschaft und werbe für „Alszus“ mit dem Hinweis, „Redakteure der HNA berichten, was in der Zeitung von morgen stehen wird.“ Werbung aber sei im Offenen Kanal nicht zulässig. „Für uns ist völlig unverständlich, weshalb ein Unternehmen wie die Ippen-Gruppe mit erheblicher Meinungsmacht auf dem nordhessischen Zeitungsmarkt auf dem Umweg über einen Offenen Kanal Zugang zum Fernsehmarkt erhält,“ sagt Manfred Moos vom ver.di-Fachbereich Medien. Die LPR verlangte im Ergebnis ihrer April-Sitzung, vorerst die Sendung so zu gestalten, dass der Eindruck einer „HNA-Sendung“ nicht mehr entstehe.

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