Details zur geplanten Presseförderung

Zeitungen

Foto: pixabay

Das Bundeswirtschaftsministerium hat weitere Details zur geplanten Förderung des digitalen Umbaus im Verlagswesen bekanntgegeben. Die Gelder in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro sollen für künftige Investitionen beispielweise „in die digitale Markterschließung, in Technologien zur Verbreitung der Inhalte sowie den Verkauf digitaler Anzeigen, aber auch Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen der Verlagsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter“ gezahlt werden, wie das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Berlin mitteilte.

Geplant sei, dass von den getätigten Investitionen bis zu 45 Prozent erstattet werden können. Wie viel Geld ein Verlag erhält, soll sich dabei auch nach der Auflage richten. „Um eine umfassende Förderung der gesamten Zielgruppe zu gewährleisten, soll die Höhe der Förderung je Verlag ergänzend anhand eines objektiven Förderschlüssels auf Basis der im Jahr 2019 zugestellten Auflage begrenzt werden“, hieß es dazu.

Mit dem Programm will die Bundesregierung den Absatz und die Verbreitung von Abonnementzeitungen und -zeitschriften fördern, „die in Deutschland physisch zugestellt werden“. Auch Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent sollen berücksichtigt werden. Die Förderung soll als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

Der Bundestag hatte im vergangenen Sommer die Förderung in Höhe von 220 Millionen Euro beschlossen. Diese soll über mehrere Jahre verteilt werden, der größte Teil von 180 Millionen Euro soll 2021 fließen.

Im vergangenen Jahr hatte das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie auf Basis von Gesprächen mit zahlreichen Stakeholdern, darunter Verlegerverbände und Journalistengewerkschaften, ein Konzept als Grundlage für die Förderrichtlinie erarbeitet. Diese müsse derzeit noch mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesrechnungshof abgestimmt und im Anschluss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, erklärte das Wirtschaftsministerium, machte aber keine näheren Angaben zum Zeitplan.

Die Sprecherin der Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Anja Pasquay, bestätigte Medienberichte, wonach das Bundeswirtschaftsministerium die Verbände Anfang März in einem Schreiben über das voraussichtliche weitere Verfahren informiert habe. „Der Plan ist, dass die Verlage ab Mai/Juni einen Antrag stellen können“, sagte Pasquay dem epd. Allerdings gelte dieser Plan unter Vorbehalt, da erst noch das Notifzierungsverfahren in Brüssel ansteht.

Grüne, Linkspartei und Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit vor allem die Förderung nach Auflagenhöhe kritisiert. Nach dieser Maßgabe erhielten die mächtigsten Presseverlage die höchste Förderung, hieß es. Außerdem bemängeln Digitalpublisher, dass sie nicht berücksichtigt werden.

 

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