„Für die Aufsichtsgremien der neun ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios gelten jeweils sehr unterschiedliche Regeln.“ Das ergab eine Recherche des Deutschlandfunks (DLF), deren Ergebnisse heute veröffentlicht wurden. Danach ist die Personalausstattung der Gremienbüros der ehrenamtlich arbeitenden Rundfunkräte mitunter eher dünn. Auch die Kontrolle der Finanzen weißt große Unterschiede auf.
Anlass für den umfangreichen Fragenkatalog der Medienredaktion des DLF an alle Gremienbüros der Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland waren die Vorwürfe gegen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, die offenbar mit den Beitragsgeldern sehr freimütig umgegangen ist. In erster Linie dem RBB-Verwaltungsrat als Hüter der Finanzen wird deshalb mangelnde Kontrolle unterstellt.
Eine Reihe der vor allem kleineren Rundfunkhäuser sind offenbar mit zu wenig Personal für die Betreuung der Rundfunk- und Verwaltungsräte ausgestattet. Nur wenige arbeiten den Gremien inhaltlich zu, war ein Ergebnis der Befragung. Auch die Menge der angebotenen Fort- und Weiterbildungen variiere je nach Rundfunkanstalt stark. Von nur einer standardmäßig stattfindenden Klausurtagung in einer Amtsperiode reicht die Palette bis zu regelmäßigen Fortbildungen.
Die konkrete Besetzung der Verwaltungsräte ist sehr verschieden und einzeln in den jeweiligen Anstalts-Gesetzen geregelt. Es gibt strenge und weniger strenge fachliche Vorgaben. Nicht einheitlich sind auch Fragen um Genehmigungen von geplanten Ausgaben durch den Verwaltungsrat zum Beispiel für Bauprojekte festgelegt. Die Spannbreite reicht von fünfstelligen Summen bis zu fünf Millionen Euro. Trotz des Hinweises auf weitere Kontrollmechanismen, etwa die Genehmigung des alljährlichen Wirtschaftsplanes durch die Gremien, heißt es im DLF-Bericht, erscheine es „mindestens bemerkenswert“ ,dass es auf diesem Gebiet so große Unterschiede gebe.
Fazit: Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD werde sich voraussichtlich bei ihrem nächsten Treffen Mitte September mit dem Thema befassen. Aber es seien vor allem die Regierungen und Parlamente der Bundesländer, die bei dem Thema gefragt sind: Sie hätten es in der Hand, über die jeweiligen Staatsverträge die Regeln und Vorgaben für die Aufsichtsgremien zu vereinheitlichen.
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