Deutscher Kurzfilmpreis

Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die wichtigste Auszeichnung für den Kurzfilm in Deutschland. Er wird jedes Jahr von der Staatsministerin für Kultur und Medien verliehen. Mit der Auszeichnung würdigt die Bundesregierung Filmemacherinnen und -macher für ihren Mut, künstlerisch anspruchsvolle Werke im kurzen Format zu produzieren. Der Preis soll sie darin bestärken, diesen Weg weiter zu verfolgen. Die Entscheidung über die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis. Insgesamt werden jährlich 255.000 Euro für Nominierungen und die Filmpreise in Gold sowie zusätzlich 20.000 Euro für den besten mittellangen Film vergeben. Prämiert werden herausragende Kurzfilme in den Kategorien Spielfilm, Dokumentarfilm, Animations- und Experimentalfilm. Der Vorschlag für eine Auszeichnung kann über das Bundesportal von den Filmschaffenden selbst eingereicht werden, muss jedoch zwingend von einem Verband oder einer Einrichtung des deutschen Films bestätigt werden. Hierfür wird ein Vordruck bereitgestellt, der im Zuge der Bewerbung durch die Filmschaffenden über das Bundesprotal hochzuladen ist.

Informationen

https://www.deutscher-kurzfilmpreis.de/