Polizei muss Arbeit der Presse schützen

Foto: Hermann Haubrich

Journalisten haben bei der Ausübung ihres Berufs grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz durch die Polizei. In dieser Feststellung zeigten sich der Deutsche Presserat und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht einig. Auf einer Plenumssitzung des Presserats am 19. September 2018 sagte Stahlknecht: „Die Pressefreiheit gilt immer und überall. Die Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie.“

Der Presserat erneuerte bei dem Gespräch die Forderung an die Politik, die Ausübung journalistischer Arbeit als verfassungsmäßige Aufgabe auch praktisch zu gewährleisten. „Es ist unerträglich, dass immer mehr Journalisten ihr verbrieftes Recht auf Pressefreiheit nur unter Hinzuziehung privater Personenschützer ausüben können“, so Volker Stennei, Sprecher des Presserats.

Stahlknecht, Innenminister von Sachsen-Anhalt, sicherte zu, er werde als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die in den 90er Jahren vereinbarten Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei bundesweit wieder stärker in das Bewusstsein der Beamten rücken. Zudem bot er an, die Umsetzung der Verhaltensgrundsätze auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Medienvertretern und Polizei in seinem Bundesland zu erörtern: „Es ist wichtig, dass wir zu diesem Thema im Dialog bleiben.“

Einig waren sich laut einer Mitteilung des Presserates beide Seiten, dass die Rolle der Polizei als Kommunikator in den sogenannten sozialen Medien zu schwerwiegenden Problemen führen kann. Der Presserat kritisiert insbesondere, dass die Polizei in ihren online verbreiteten Mitteilungen oft die Nationalität von Straftätern nennt. Die Presse hingegen habe sich verpflichtet, die Herkunft dieser Personen nur bei einem begründeten öffentlichen Interesse zu erwähnen, um diskriminierende Wirkungen zu vermeiden. Die gängige Praxis der Polizei könne „diskriminierenden Verallgemeinerungen Vorschub leisten“, so Presseratssprecher Stennei. Es sei „nicht Aufgabe der Polizei, bei Straftaten regelmäßig die Herkunft oder Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen“, so der Minister. Ein gemeinsamer Weg sei sinnvoll. „Ich werde in der Innenministerkonferenz einen Austausch darüber anregen, in welchem Format sich Polizei und Journalisten über dieses Thema austauschen können“, sicherte Stahlknecht zu.

Die Zahl der Angriffe auf Journalisten hat einer neuerlichen Erhebung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig zufolge 2018 massiv zugenommen. Demnach hat es seit Jahresanfang bis Mitte September mindestens 22 tätliche Übergriffe in Deutschland gegeben. Die Zahl der Gewalttaten gegen Journalisten sei erstmals seit drei Jahren wieder gestiegen. 2015 hatten die Forscher 43 Angriffe registriert, 2016 waren es 19 und 2017 nur fünf.

Laut der ECPMF-Studie „Feindbild ‚Lügenpresse'“ ereigneten sich mit Ausnahme von zwei Fällen 2018 alle Taten im Umfeld von rechten oder rechtsextremen Demonstrationen und Veranstaltungen, mehr als die Hälfte davon in Sachsen. Allein zehn Übergriffe erfassten die Forscher während der jüngsten Demonstrationen in Chemnitz, vier weitere in Sachsen-Anhalt und drei in Thüringen. Man gehe zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Filmtipp: Staatsschutz

In dem Justizdrama „Staatsschutz“ wird eine junge Staatsanwältin mit koreanischen Wurzeln Opfer eines mutmaßlich rassistisch motivierten Brandanschlags. Als sie erkennen muss, dass ihre Behörde rechtsextremistische Übergriffe systematisch verharmlost und auch die Existenz entsprechender Netzwerke leugnet, ermittelt sie gegen die ausdrückliche Anweisung ihres Vorgesetzten auf eigene Faust.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »