Polizei muss Arbeit der Presse schützen

Foto: Hermann Haubrich

Journalisten haben bei der Ausübung ihres Berufs grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz durch die Polizei. In dieser Feststellung zeigten sich der Deutsche Presserat und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht einig. Auf einer Plenumssitzung des Presserats am 19. September 2018 sagte Stahlknecht: „Die Pressefreiheit gilt immer und überall. Die Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie.“

Der Presserat erneuerte bei dem Gespräch die Forderung an die Politik, die Ausübung journalistischer Arbeit als verfassungsmäßige Aufgabe auch praktisch zu gewährleisten. „Es ist unerträglich, dass immer mehr Journalisten ihr verbrieftes Recht auf Pressefreiheit nur unter Hinzuziehung privater Personenschützer ausüben können“, so Volker Stennei, Sprecher des Presserats.

Stahlknecht, Innenminister von Sachsen-Anhalt, sicherte zu, er werde als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die in den 90er Jahren vereinbarten Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei bundesweit wieder stärker in das Bewusstsein der Beamten rücken. Zudem bot er an, die Umsetzung der Verhaltensgrundsätze auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Medienvertretern und Polizei in seinem Bundesland zu erörtern: „Es ist wichtig, dass wir zu diesem Thema im Dialog bleiben.“

Einig waren sich laut einer Mitteilung des Presserates beide Seiten, dass die Rolle der Polizei als Kommunikator in den sogenannten sozialen Medien zu schwerwiegenden Problemen führen kann. Der Presserat kritisiert insbesondere, dass die Polizei in ihren online verbreiteten Mitteilungen oft die Nationalität von Straftätern nennt. Die Presse hingegen habe sich verpflichtet, die Herkunft dieser Personen nur bei einem begründeten öffentlichen Interesse zu erwähnen, um diskriminierende Wirkungen zu vermeiden. Die gängige Praxis der Polizei könne „diskriminierenden Verallgemeinerungen Vorschub leisten“, so Presseratssprecher Stennei. Es sei „nicht Aufgabe der Polizei, bei Straftaten regelmäßig die Herkunft oder Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen“, so der Minister. Ein gemeinsamer Weg sei sinnvoll. „Ich werde in der Innenministerkonferenz einen Austausch darüber anregen, in welchem Format sich Polizei und Journalisten über dieses Thema austauschen können“, sicherte Stahlknecht zu.

Die Zahl der Angriffe auf Journalisten hat einer neuerlichen Erhebung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig zufolge 2018 massiv zugenommen. Demnach hat es seit Jahresanfang bis Mitte September mindestens 22 tätliche Übergriffe in Deutschland gegeben. Die Zahl der Gewalttaten gegen Journalisten sei erstmals seit drei Jahren wieder gestiegen. 2015 hatten die Forscher 43 Angriffe registriert, 2016 waren es 19 und 2017 nur fünf.

Laut der ECPMF-Studie „Feindbild ‚Lügenpresse'“ ereigneten sich mit Ausnahme von zwei Fällen 2018 alle Taten im Umfeld von rechten oder rechtsextremen Demonstrationen und Veranstaltungen, mehr als die Hälfte davon in Sachsen. Allein zehn Übergriffe erfassten die Forscher während der jüngsten Demonstrationen in Chemnitz, vier weitere in Sachsen-Anhalt und drei in Thüringen. Man gehe zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.

 

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