Erstes deutsches Medienschiedsgericht schlichtet in Leipzig

In Leipzig hat die Sächsische Staatskanzlei heute die Einrichtung einer bundesweit einmaligen Institution bekanntgegeben. Spätestens am 01. Januar 2017 soll dort das erste Medienschiedsgericht Deutschlands seine Arbeit aufnehmen und künftig Konflikte zwischen Medienunternehmen schneller lösen als die herkömmlichen Gerichte. Entstanden ist das Konzept auf Initiative des Freistaates Sachsen, der auch Gründungsmitglied des am 26. August in Leipzig gegründeten Vereins „Deutsches Medienschiedsgericht“ ist. Des Weiteren sind im Trägerverein des Medienschiedsgerichts unter anderem der MDR, das ZDF sowie Verbände und Unternehmen aus der Medienbranche vertreten.


Laut Sachsens Staatskanzleichef und Medienminister Fritz Jaeckel stelle das Deutsche Medienschiedsgericht eine interessante Alternative zu oftmals langwierigen Gängen durch die Instanzen dar: „Auf diese Weise können Konflikte schneller verbindlich gelöst werden – und das auf höchstem fachlichen Niveau. Das sorgt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes für Rechtsklarheit und damit auch für Planungs- und Investitionssicherheit der beteiligten Parteien.“

Finanziert werden soll das Schiedsgericht hauptsächlich über Kostenbeiträge der rechtssuchenden Parteien, die sich an Streitwerten bemessen. Insgesamt, so Jaeckels Einschätzung, wird die Klärung vor dem Schiedsgericht die Streitparteien aber deutlich weniger kosten als vor einem ordentlichen Gericht.

Zusammensetzen wird sich das Medienschiedsgericht aus 21 ehrenamtlichen Richtern, die in Dreier-, Fünfer oder Siebener-Gremien in zumeist nicht-öffentlichen Verhandlungen über die einzelnen Streitfälle entscheiden. Die rechtssuchenden Parteien können sich die Richter für ihren Fall dabei frei wählen. Urteilen soll das Schiedsgericht beispielsweise bei Urheberrechtsstreitigkeiten, Abgrenzungsproblemen zwischen den Tätigkeitsfeldern privater und öffentlich-rechtlicher Medien oder bei Fragen der Zulässigkeit neuer Geschäftsmodelle im Medienbereich. Jaeckel hält es dabei für wahrscheinlich, dass sich das Gericht im nächsten Jahr mit etwa drei bis fünf größeren Fällen beschäftigen wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »