Filmverbote rechtswidrig

Höchstrichterliche Urteile

Durch zwei aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen ist die Pressefreiheit gestärkt worden. In einem Fall geht es um ein Fotografierverbot von SEK-Polizeibeamten, im anderen um die Filmberichterstattung aus einem Strafverfahren.

Am 28. März 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber zwei Journalisten einer Zeitung ausgesprochenes Fotoverbot rechtswidrig war. Beamte des Spezialeinsatzkommandos sollten während eines Einsatzes gegen Mitglieder der „Russen-Mafia“ im März 2007 in der Schwäbisch Haller Fußgängerzone nicht fotografiert werden. Der Zeitungsverlag hatte gegen die Polizei geklagt und unterlag damit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, während der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Berufungsverfahren feststellte, dass das Vorgehen des Einsatzleiters rechtswidrig war.

So entschied auch das Bundesverwaltungsgericht und wies die Revision des Landes Baden-Württemberg zurück (Az. 6 C 12.11). Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Ein Polizeieinsatz sei ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen, begründeten die Leipziger Richter ihr Urteil. Zur Abwendung einer Enttarnung der Beamten bedürfe es keines Fotografierverbots, wenn zwischen der Anfertigung der Fotos und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit bestehe, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen.

Ein Verbot von Fernsehaufnahmen in einem laufenden Strafverfahren, das vom Landgericht Hamburg verhängt worden war, hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren ausgesetzt (Az. 1 BvR 711/12). Erfolgreich beschwert hatte sich eine freie Fernsehjournalistin gegen das gerichtliche Verbot jeglicher Filmaufnahmen in dem Prozess, in dem ein Mann angeklagt war, eine Studentin entführt und in seine zu einer Art Gefängnis umgebaute Wohnung gebracht zu haben. Über die Tat, die der Mann gestanden hatte, war in vielen Medien berichtet worden.

Mit Blick auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit sei hier nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch die öffentliche Aufmerksamkeit für das Strafverfahren zu berücksichtigen, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung. „Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt“, heißt es in dem Beschluss. Daraufhin hat das Hamburger Gericht am 2. April 2012 Fernsehaufnahmen im Rahmen der üblichen Poollösung zugelassen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Lieblingsfeind freie Medien

Autoritäre Akteure setzen demokratische Strukturen, Zivilgesellschaft und freie Medien immer mehr unter Druck. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) diskutieren dazu am Mittwoch (30. September) auf ihrer Medienpolitischen Tagung mit dem Thema: „Lieblingsfeind freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“.
mehr »

Berufsbild Dadfluencer: „Papa ohne Plan“

Auf Social Media lässt sich ein neuer Trend beobachten: Väter setzen sich in ihren Accounts öffentlich, selbstkritisch und selbstbewusst mit ihrer Vater-Rolle, ihren Unsicherheiten und ihren biographischen Prägungen als Mann und Sohn auseinander. Das ist ein relativ neues Phänomen. Wir sprachen mit dem Dadfluencer Felix Schenk.
mehr »

Mit Abendprogramm und Algorithmus

Die aktuelle ARD/ZDF-Medienstudie zeigt eine Mediennutzung ohne Wachstum. Ältere bleiben beim linearen TV-Programm, Jüngere wechseln zu digitalen Plattformen und KI-Tools. Für Sender und Redaktionen verschärft sich damit ein zeitlicher Wettbewerb, den Reichweitenzahlen allein nicht mehr abbilden.
mehr »

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »