Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
Seit Anfang Juni liegt der Referentenentwurf vor. Dass für Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser verlagswirtschaftliche Kooperationen künftig unbefristet zulässig sein sollen, ist nicht überraschend. Grundlage für die vorgesehene Änderung ist ein zu Jahresanfang veröffentlichter Bericht. Darin bewertete das CDU-geleitete Bundeswirtschaftsministerium die 2017 für den Pressebereich eingeführte Freistellung vom Kartellverbot, die damals bis Ende 2027 befristet wurde.
Ausnahmeregelung bei Presseverlagen
Die Evaluation habe ergeben, dass die Ausnahmeregelung bei Presseverlagen insbesondere bei regionalen Kooperationen im nicht-redaktionellen Bereich zu mehr Rechtssicherheit geführt habe, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Auch sei dadurch eine erleichterte Zusammenarbeit ermöglicht worden. Ausgeschlossen geblieben seien „wettbewerbsbeschränkende Kernabsprachen“. Kooperationen hat es laut dem Bericht etwa bei der Vermarktung von Zeitschriften und Anzeigen oder der Zusammenarbeit beim Vertrieb, Callcentern und IT-Dienstleistungen gegeben.
Die Ausnahmeregelung dauerhaft beizubehalten, begründet das Bundeswirtschaftsministerium im Referentenentwurf nun mit den Umbrüchen in der Medienlandschaft. Durch die Digitalisierung und die Marktmacht großer Internetplattformen würden Anzeigeaufkommen und Werbeerlöse der Presseverlage auf absehbare Zeit sinken. Daher müsse es erweiterte Kooperationsmöglichkeiten weiterhin geben – zum Schutz der Pressevielfalt. In den vergangenen Jahren seien die neuen Kooperationsmöglichkeiten „gut in Anspruch genommen“ worden, ohne dass sie missbräuchlich genutzt worden seien.
Keine neue Regeln für den ÖRR
Dass das Bundeswirtschaftsministerium für die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender keine Ausnahmeregelungen vom Kartellverbot einführen will, ist dagegen nun überraschend. Denn es steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2025. Darin verankerten die Regierungsparteien, über eine wettbewerbsrechtliche Ausnahmereglung solche Kooperationen zu erleichtern.
Für das Bundeswirtschaftsministerium steht das geltende Wettbewerbsrecht Kooperationen nicht im Weg. Insbesondere Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen würden „in der kartellrechtlichen Abwägung sehr wohlwollend berücksichtigt“, sagte die Ministeriumssprecherin. Es habe auch mehrere Gespräche mit Vertreter*innen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks gegeben. Dabei „konnten keine konkreten oder geplanten Vorhaben identifiziert werden, die kartellrechtlich nicht möglich wären“. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sei man gesprächsbereit.
Dass das Bundeswirtschaftsministerium die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung für Medienunternehmen nun nicht aufgegriffen hat, sorgt im Kreis der Bundesländer für Unverständnis. So äußerte sich der auch für Medienpolitik zuständige sächsische Staatskanzleichef Andreas Handschuh (parteilos): „Es geht nicht um weniger Wettbewerb, sondern darum, fairen Wettbewerb überhaupt wieder möglich zu machen.“
Handschuh stellte am 12. Juni im Bundesrat eine Initiative von Sachsen vor, um die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen im Medienbereich zu verbessern. Dabei geht es darum, die bereits gesetzlich verankerten Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern auch kartellrechtlich angemessen abzusichern. „Während globale Plattformen ihre Marktmacht weiter ausbauen, stoßen heimische Medienunternehmen, die ihre Reichweite steigern wollen, bei notwendigen Kooperationen häufig auf kartellrechtliche Grenzen“, erklärte Handschuh: „Diese Schieflage müssen wir korrigieren.“
Rundfunkkommission der Länder will Kartellrecht nachbessern
Die Initiative von Sachsen wird auch von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg unterstützt. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, kartellrechtliche Erleichterungen für die Medienunternehmen zu schaffen. Bereits im März hatte die Rundfunkkommission der Länder dafür plädiert, das Kartellrecht anzupassen, „um Kooperationen der Rundfunkveranstalter dort zu ermöglichen, wo sie zum Fortbestehen der dualen Rundfunkordnung und zur Sicherung der Meinungsvielfalt dringend geboten sind“. Im Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben die Bundesländer ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Zusammenarbeit verpflichtet, auch mit privaten Medienanbietern sind Kooperationen anzustreben.
In den vergangenen Jahren haben die Bundesländer bereits mehrfach die Bundesregierung aufgefordert, über eine Novelle des GWB Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk kartellrechtlich zu vereinfachen. Auch ARD und ZDF sowie die Privatsender haben sich dafür bereits mehrmals eingesetzt. Der aktuelle Referentenentwurf zur GWB-Novelle kann noch bis zum 19. Juni gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium kommentiert werden.

