Kooperation von Bund und Google untersagt

Justitia, Foto: Hermann Haubrich

Die us-amerikanische Suchmaschine Google darf das staatliche Gesundheits-Portal gesund.bund.de nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Verstoß gegen das Kartellrecht. Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit den Anträgen des Burda-Gesundheits-Portals netdoktor.de auf zwei Einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium von Jens Spahn (CDU) und gegen Google statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums ging am 1. September 2020 online. Im Rahmen einer vom BMG so bezeichneten „Zusammenarbeit“ mit Google stellt das Ministerium eine offene Schnittstelle zur Verfügung, wodurch alle Suchmaschinenbetreiber auf die Inhalte des Gesundheitsportals zugreifen können. Google nutzt die Inhalte, um damit Info-Boxen mit Kurzinformationen zu dem jeweiligen Gesundheitsthema zu befüllen. Am Ende der Box findet sich ein Link auf das Portal. Diese Inhalte sollen künftig nicht mehr bevorzugt dargestellt werden. Denn private Anbieter haben keine Chance, bei Google eine ähnlich prominente Position zu bekommen. Seriöse private Portale könnten auf diese Weise verdrängt und die Medien- und Meinungsvielfalt reduziert werden, befürchtet das Gericht.

Zur Begründung der Urteile sagte Richterin, Gesa Lutz, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung: „Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das BMG ist keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist. Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt.“ Auch eine mögliche bessere gesundheitliche Aufklärung wiege das nicht auf.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten die Entscheidung des Landgerichts München. „Die Urteile sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung des diskriminierungsfreien Pressevertriebs im Netz“, erklärten die Verbände. „Hätte das Gericht die privilegierte Verbreitung des ministeriellen Gesundheitsmagazins durch das Suchmonopol für rechtmäßig erklärt, wäre es der Willkür der Digitalplattformen überlassen, welche Informationen und welche Meinungen die Leser zu Gesicht bekommen.“

Aktualisierung am 17. März 2021: Laut dpa wehrt sich Google in Deutschland gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit dem Online-Gesundheitsportal der Bundesregierung. Das Oberlandesgericht München habe auf Anfrage bestätigt, dass Google gegen das entsprechende Urteil Berufung eingelegt habe.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Filmschaffende kriegen künftig mehr

In der achten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Schauspielgewerkschaft BFFS und die Produktionsallianz auf Eckpunkte einer vorläufigen Tarifeinigung verständigt. Doch nicht alle Verhandlungsthemen konnten geklärt werden. Die Frage nach der Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Film wurde verschoben.
mehr »

Wie ethisch kann KI berichten?

Ein ethischer Kompass ist angesichts zunehmender Desinformation immer wichtiger – für Journalist*innen, aber auch Mediennutzende. Positivbeispiele einer wertebewussten Berichterstattung wurden jüngst zum 20. Mal mit dem Medienethik Award, kurz META, ausgezeichnet. Eine Jury aus Studierenden der Stuttgarter Hochschule der Medien HdM vergab den Preis diesmal für zwei Beiträge zum Thema „Roboter“: Ein Radiostück zu Maschinen und Empathie und einen Fernsehfilm zu KI im Krieg.
mehr »

VR-Formate im Dokumentarfilm

Mit klassischen Dokumentationen ein junges Publikum zu erreichen, das ist nicht einfach. Mit welchen Ideen es aber dennoch gelingen kann, das stand auf der Sunny Side of the Doc in La Rochelle im Fokus. Beim internationalen Treffen der Dokumentarfilmbranche ging es diesmal auch um neue Erzählformen des Genres wie Virtual Reality (VR).
mehr »

Erneute Streiks bei NDR, WDR, BR, SWR 

Voraussichtlich bis Freitag werden Streiks in mehreren ARD-Sendern zu Programmänderungen, Ausfällen und einem deutlich veränderten Erscheinungsbild von Radio- und TV-Sendungen auch im Ersten Programm führen. Der Grund für den erneuten Streik bei den großen ARD-Rundfunkanstalten ist ein bereits im siebten Monat nach Ende des vorhergehenden Tarifabschlusses immer noch andauernder Tarifkonflikt.
mehr »