Schlichterspruch liegt vor – Diskussion erwünscht
Mit einem Schlichterspruch endet vorläufig das mehr als neun Jahre lange Ringen um faire Honorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle Fotohonorare, Professor Dr. Ferdinand Melichar, der langjährige geschäftsführende Vorstand der Verwertungsgesellschaft Wort, legte Anfang Februar das Ergebnis der Schlichtungskommission vor. Beide Seiten – Journalistengewerkschaften und Verleger – haben jetzt drei Monate lang Zeit, dem Schlichtungsspruch zuzustimmen. In der Schlichtung vertrat der BDZV 89 Zeitungsverlage aller Größenordnungen.
Das vorliegende Schlichtungsergebnis besteht aus der unten wiedergegebenen Honorartabelle und weiteren Regelungen. Des Weiteren ist fixiert, dass alle übrigen Vorschriften der 2010 in Kraft getretenen Vergütungsregeln für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen gelten.
Die Vergütungsregeln für Bildhonorare an Tageszeitungen unterscheiden sich von anderen Regelwerken für Bildbeiträge. Sie gelten für alle hauptberuflichen freien Journalistinnen und Journalisten. Dagegen erfasst der seit den siebziger Jahren geltende Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen nur den engen Kreis der arbeitnehmerähnlich Tätigen. Die Vergütungsregeln für Fotohonorare ersetzen auch nicht die Übersichtswerte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, mit der Durchschnittswerte vor allem professioneller Bildagenturen in der Medienbranche abgebildet werden.
Die Vergütungsregeln enthalten Mindesthonorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Sie bilden das Mindestniveau von Honoraren ab, die für die einmalige Nutzung eines Fotos in der Tageszeitung und ggf. deren aktuellen Onlineauftritt zu zahlen sind. Weitere Nutzungen durch den Verlag sind ebenso gesondert zu vergüten, wie der Ersatz von Auslagen. Die Vergütungsregeln erfüllen damit auch die Funktion, den in der Branche zunehmenden Buy-Out-Verträgen entgegen zu wirken. Sie sollen den Fotografinnen und Fotografen die Mehrfachverwertung ihrer Bilder ermöglichen und erleichtern.
Die Gremien der Gewerkschaften und Verlage werden in den kommenden Monaten mit ihren Mitgliedern darüber diskutieren, ob der Schlichtungsspruch akzeptiert werden kann. Klar ist, dass der Schlichterspruch für beide Seiten ein gutes Stück entfernt von den jeweiligen ursprünglichen Forderungen bleibt. Klar ist weiterhin, dass die praktische Umsetzung der Vergütungsregeln für Tageszeitungen wie im Textbereich erheblichen Aufwand fordert und langfristig nur erfolgreich ist, wenn die Honorare konsequent geltend gemacht werden. Trotz des nicht zum Jubilieren geeigneten Ergebnisses können die in der Schlichtung vereinbarten Honorare bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu spürbaren Honoraranhebungen führen. Deswegen haben auch die Beisitzer von DJV und dju dem Schlichtungsergebnis zugestimmt.