Faire Honorare für Bildbeiträge

Schlichterspruch liegt vor – Diskussion erwünscht

Mit einem Schlichterspruch endet vorläufig das mehr als neun Jahre lange Ringen um faire Honorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle Fotohonorare, Professor Dr. Ferdinand Melichar, der langjährige geschäftsführende Vorstand der Verwertungsgesellschaft Wort, legte Anfang Februar das Ergebnis der Schlichtungskommission vor. Beide Seiten – Journalistengewerkschaften und Verleger – haben jetzt drei Monate lang Zeit, dem Schlichtungsspruch zuzustimmen. In der Schlichtung vertrat der BDZV 89 Zeitungsverlage aller Größenordnungen.

Das vorliegende Schlichtungsergebnis besteht aus der unten wiedergegebenen Honorartabelle und weiteren Regelungen. Des Weiteren ist fixiert, dass alle übrigen Vorschriften der 2010 in Kraft getretenen Vergütungsregeln für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen gelten.
Die Vergütungsregeln für Bildhonorare an Tageszeitungen unterscheiden sich von anderen Regelwerken für Bildbeiträge. Sie gelten für alle hauptberuflichen freien Journalistinnen und Journalisten. Dagegen erfasst der seit den siebziger Jahren geltende Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen nur den engen Kreis der arbeitnehmerähnlich Tätigen. Die Vergütungsregeln für Fotohonorare ersetzen auch nicht die Übersichtswerte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, mit der Durchschnittswerte vor allem professioneller Bildagenturen in der Medienbranche abgebildet werden.
Die Vergütungsregeln enthalten Mindesthonorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Sie bilden das Mindestniveau von Honoraren ab, die für die einmalige Nutzung eines Fotos in der Tageszeitung und ggf. deren aktuellen Onlineauftritt zu zahlen sind. Weitere Nutzungen durch den Verlag sind ebenso gesondert zu vergüten, wie der Ersatz von Auslagen. Die Vergütungsregeln erfüllen damit auch die Funktion, den in der Branche zunehmenden Buy-Out-Verträgen entgegen zu wirken. Sie sollen den Fotografinnen und Fotografen die Mehrfachverwertung ihrer Bilder ermöglichen und erleichtern.
Die Gremien der Gewerkschaften und Verlage werden in den kommenden Monaten mit ihren Mitgliedern darüber diskutieren, ob der Schlichtungsspruch akzeptiert werden kann. Klar ist, dass der Schlichterspruch für beide Seiten ein gutes Stück entfernt von den jeweiligen ursprünglichen Forderungen bleibt. Klar ist weiterhin, dass die praktische Umsetzung der Vergütungsregeln für Tageszeitungen wie im Textbereich erheblichen Aufwand fordert und langfristig nur erfolgreich ist, wenn die Honorare konsequent geltend gemacht werden. Trotz des nicht zum Jubilieren geeigneten Ergebnisses können die in der Schlichtung vereinbarten Honorare bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu spürbaren Honoraranhebungen führen. Deswegen haben auch die Beisitzer von DJV und dju dem Schlichtungsergebnis zugestimmt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »

KI darf keine KI-Texte nutzen

Die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der KI im eigenen Metier wird Journalist*innen noch lange weiter beschäftigen. Bei der jüngsten ver.di-KI-Online-Veranstaltung ging es um den Anspruch an Gute Arbeit und Qualität. ver.di hat zum Einsatz von KI Positionen und ethische Leitlinien entwickelt. Bettina Hesse, Referentin für Medienpolitik, stellte das Papier vor, das die Bundesfachgruppe Medien, Journalismus und Film zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz im Journalismus erarbeitet hat.
mehr »

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »