Künftig Arbeitnehmer

Erstmalig ein Tarifvertrag für Gagenempfänger beim Bayerischen Rundfunk

Gagisten beim Bayerischen Rundfunk haben von nun an einen Tarifvertrag – hartnäckig von ver.di seit Jahren verhandelt und Anfang August mit dem Sender abgeschlossen. Bis Oktober müssen die Gremien zustimmen. Damit werden aus nahezu rechtlosen Gagenempfänger rechtlich abgesicherte Gagenarbeitnehmer. Sie arbeiten in fast allen Bereichen wie Grafik-Design, Requisite, Beleuchtung, Tontechnik, Maske oder Schnitt. Hunderte können davon profitieren.

Der Tarifvertrag (GAN-TV) gilt für nicht programmgestaltende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks (BR), die bisher mit Gagen bezahlt und arbeitsrechtlich als Freie behandelt wurden. Teilweise sind sie seit Jahrzehnten als sogenannte Gagisten für den BR tätig. Bisher gab es für sie keine tarifliche Regelung der Gagenhöhe, keine Beschäftigungssicherheit über den laufenden Dispositionsplan hinaus und schon gar keine Altersversorgung.
Auf der Grundlage des Tarifvertrages können Gagisten nun eine unbefristete Festanstellung erhalten mit regelmäßigem Gehalt und garantiertem Beschäftigungsumfang. Ab Beginn des jeweils individuellen Arbeitsvertrages sind sie mit allen Rechten ausgestattete Arbeitnehmer im Rahmen des Manteltarifvertrages. Das gilt auch für die Altersversorgung. Für die Höhe des jeweiligen Anspruches und auch für den Umfang des Kündigungsschutzes des jeweiligen Kollegen, muss bei jedem Einzelnen zurückgeschaut werden auf den Beschäftigungsumfang in der Vergangenheit. Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, lückenlos zu belegen, wann für welche Gage gearbeitet wurde. Der Tarifvertrag legt dafür eine übersichtliche Formel fest, die sich vor allem auf die letzten fünf Jahre bezieht. Großzügige Härtefallregelungen helfen, tatsächliche Beschäftigungslücken zu schließen.
Spätestens an dieser Stelle wird auch klar, dass dieser Tarifvertrag – wie jede Einigung – einen Kompromiss darstellt. Denn jene, die schon sehr lange für den BR arbeiten und beispielsweise jahrelang mehr Gage erhalten haben als in den letzten fünf Jahren, würden auf diese Weise eher Geld verlieren, wenn die Altersversorgung berechnet wird. Ihnen bleibt die Alternative, sich einzuklagen. Das heißt, sie können ihren Arbeitnehmerstatus per Gericht feststellen lassen – wie es schon immer möglich war. Bedingung ist, dass alles in dieser Beschäftigungszeit lückenlos belegt werden muss. Zudem handelt es sich hier um einen Weg durch die Instanzen von langer Dauer und mit bis zuletzt ungewissem Ausgang. Dabei sind viele rechtliche Fragen bis hin zur Eingruppierung zu klären. Auch kann es je nach Einkommen zu Nachzahlungsforderungen für den Arbeitnehmer führen, falls die Gage in den letzten Jahren höher war als die vergleichbare Gage nach der dann festgelegten Eingruppierung. Aber bei Erfolg lockt eine bessere Altersversorgung!

Missstand beendet.

„Dieser Tarifvertrag ist eine gute Problemlösung und beendet damit einen jahrzehntelangen Missstand. Die Gagenempfänger kommen schneller zu ihren Rechten, müssen nicht gegen ihren alten und neuen Arbeitgeber klagen”, bewertet die in München zuständige ver.di-Juristin Ute Opritescu diesen Abschluss. Jeder, der mindesten 65 Tage im Jahr beim BR beschäftigt ist, kann innerhalb weniger Wochen einen Arbeitsvertrag in der Tasche haben: Komplizierte und langwierige Erhebungen und auch Fragen der Eingruppierung sind nicht notwendig. Geld gibt es monatlich, nicht nur dann, wenn gerade ein Job zu erledigen war – wobei natürlich Arbeitszeiten geregelt sind. Ermöglichte Mehrarbeit wird ausgezahlt. Erstmals erhalten Gagisten, die in der Regel in Schichten arbeiten, Nachtzuschläge. Es gibt einen hohen Kündigungsschutz, vor allem bei Betriebszugehörigkeit ab 10 Jahre, und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ver.di wird allen ihren Mitgliedern zur Seite stehen, wenn das jeweils spezifische Angebot des BR die einzelnen Kollegen erreicht und der „formale” Gang zum Gericht erfolgen muss. Dort wird dann auf der Basis des Tarifvertrages ein Vergleich für einen gültigen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Weichen dafür wurden von den Tarifpartnern gestellt.

Aktuell zum Thema:

www.rundfunk.verdi.de

http://rundfunk.verdi.de/sender/bayerischer-rundfunk_1

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