Erfreuliche Nachrichten für die rund 25.000 Filmschaffenden, die für die Dauer von einzelnen Filmproduktionen angestellt werden: ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz haben sich am 29. Mai 2018 auf ein Tarifergebnis geeinigt. Danach wird die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden begrenzt und das Rosinenpicken einzelner Bestimmungen zur Arbeitszeit unterbunden. Die Tarife steigen bis Ende 2020 in drei Stufen im Durchschnitt um 7,6 Prozent.
„Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen, und die Gagenerhöhungen liegen erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt, auch weil wir uns mit der überproportionalen Erhöhung von 30 Euro durchsetzen konnten“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Ein weiterer Erfolg ist die Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle, die auch gleich von den vereinbarten Tarifsteigerungen profitieren. In nicht tarifgebundenen Filmproduktionen wird das Rosinenpicken erschwert. Auf die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit darf nur noch im Zusammenhang mit den geltenden Gagen und Zuschlägen Bezug genommen werden.
Für Hochschul-Abschlussfilme bzw. Debutfilme verabredeten die Tarifparteien ein Regelwerk, wonach von der Budgethöhe abhängige Mindestgagen gelten, die mit den künftigen Erlösen solcher Filme aufgestockt werden müssen. Der gesamte Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis Ende 2020.
ver.di konnte zudem vereinbaren, dass die sogenannte Limburger Lösung 2 in den Tarifvertrag aufgenommen wird. Damit ist die Zahlung der Beiträge für die Altersversorgung der Filmschaffenden in der Pensionskasse Rundfunk künftig nicht nur für Auftragsproduktionen von ARD und ZDF, sondern auch für Koproduktionen unter Beteiligungen dieser Sender verpflichtend. Die Regelung zu den Abschluss- und Debütfilmen sieht ein zusätzlich abzuschließender Tarifvertrag vor, der zunächst bis Ende 2020 laufen und dann evaluiert werden soll. Danach gelten ab 750.000 Euro Budget mindestens 50 Prozent der Tarifgage, ab 900.000 Euro 65 Prozent und ab 1,05 Millionen Euro 80 Prozent. Filme, deren Budget über 1,2 Millionen Euro liegt, dürfen diese Ausnahme nicht anwenden. Die Erträge aus den Debutfilmen werden an die beteiligten Filmschaffenden ausgeschüttet, um die Differenz zur Tarifgage aufzufüllen.
„Mit diesem Tarif für Debutfilme wollen wir den unhaltbar prekären Bedingungen bei Erstlingsfilmen zu Leibe rücken und uns vor Ende der drei Jahre anschauen, ob die Regelung zu Verbesserungen geführt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, endet dieser Tarifvertrag ersatzlos“ erläuterte von Fintel. Nach diesem Tarifabschluss soll bis zum Sommer 2020 eine Bearbeitung des Manteltarifvertrages in einer Arbeitsgruppe der Tarifparteien stattfinden. Die Erklärungsfrist zum Tarifergebnis läuft bis Ende Juni 2018.
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