Ständiger Ausschuss für Themen „Internet und digitale Gesellschaft“ empfohlen
Einstimmig entschied der Bundestag vor drei Jahren, eine Enquete-Kommission (EK) „Internet und digitale Gesellschaft“ einzurichten. Ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen, beendete dieses Gremium Ende Januar seine Arbeit. Was ist von der anfänglichen Euphorie und Einstimmigkeit geblieben? Während einzelne Arbeitsgruppen noch ihre Ergebnisberichte erstellen, wird bereits in den Medien diskutiert, ob die Resultate den Aufwand rechtfertigen.
Aufgeteilt in zwölf Projektgruppen befassten sich 17 Bundestagsabgeordnete und 17 Sachverständige, darunter zwei ver.di-Vertreter, mit Themen wie Urheberrecht, Netzneutralität, Datenschutz, Medienkompetenz, Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur und Medien. Insgesamt mehr als 200 Sitzungen waren für die Aufgabe notwendig, Empfehlungen für die politische Arbeit des Bundestages zu formulieren.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, soll nach der Enquete ein ständiger Ausschuss die Themen weiter bearbeiten, lautet die zentrale Empfehlung der Kommission. Der Bundestag will Ende April über die Ergebnisse dieser 25. Enquete beraten, allerdings haben bis Redaktionsschluss erst fünf Gruppen ihre abschließenden Berichte vorgelegt. Denn strittige Textpassagen führten schon in den Zwischenberichten zu einer unüberschaubaren Anzahl an Sondervoten der Abgeordneten und Sachverständigen.
Positiv werten Teilnehmer der EK, dass das Thema digitale Gesellschaft nun in der Politik angekommen ist. Das scheint auch dringend nötig, denn es sei nur wenigen in der Politik bewusst, dass technische Fragen auch ökonomische und juristische Komponenten besäßen, sagte Annette Mühlberg, bei ver.di zuständig für das Thema E-Government, im Gespräch mit der M. Daher begrüße sie grundsätzlich, dass die Enquete in dieser interdisziplinären Form eingerichtet wurde. Sie hätte sich an manchem Punkt eine differenziertere Betrachtung gewünscht: „Beispielsweise hat die Filmbranche andere Probleme als die Musikbranche. Einzelne freie Journalisten haben andere Probleme, als Rundfunkanstalten. Branchenanalysen wären da hilfreich gewesen, fehlten aber leider.“
In der Projektgruppe „Kultur, Medien und Öffentlichkeit“, deren Bericht noch nicht vorliegt, sei heftig um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerungen worden, sagte Petra Sitte gegenüber M. Sie saß als Bundestagsabgeordnete für die Linke in dieser Gruppe. Es sei zu hoffen, dass aufgrund der Empfehlung der Arbeitsgruppe die Depublikationspflicht der Sender weitestgehend entfallen werde, so Sitte weiter. Eine Forderung, die von vielen Seiten, darunter auch ver.di, schon länger erhoben wird. Nach derzeit geltendem Rundfunkrecht der Länder müssen ARD und ZDF viele Sendungen und Filme nach sieben Tagen aus dem Netz nehmen. Gerade mit der Einführung des Rundfunkbeitrags flammte die Diskussion darüber erneut auf. „Es ist nicht einzusehen, dass mit Mitteln der Allgemeinheit produzierte, also bereits von den Zuschauern bezahlte Sendungen, der Allgemeinheit nach sieben Tagen nicht mehr zur Verfügung stehen“, begrüßte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender und Leiter des Medien-Fachbereichs, diese Empfehlung der Kommission.
Selbstständige stärken
Im Kampf um angemessene Vergütungen plädierte die Arbeitsgruppe für eine Stärkung der schwachen Position freier Journalisten und anderer Selbstständiger. In diesen Konflikten waren Schlichtungsverfahren bisher ein gängiges, aber oftmals folgenloses Verfahren, da deren Ergebnisse kaum durchgesetzt werden konnten. Das soll sich zukünftig ändern: „Die Enquete-Kommission empfiehlt – übrigens mit den Stimmen aller Fraktionen – eine Verbindlichkeit der Ergebnisse von Schlichtungsverfahren festzulegen“, so die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner. Dazu ver.di-Vize Frank Werneke: „Wir sehen diese Empfehlung der Enquete als einen ersten Schritt in Richtung einer fairen Bezahlung von Urheberinnen und Urhebern. Dadurch wird es leichter möglich, die sich teilweise über Jahre hinziehende Verschleppungstaktik der Verwerter bei den Verhandlungen über angemessene Vergütungen zu durchkreuzen.“ Die Grünen wollen das Votum der Enquete in Kürze umsetzen: „Wir legen einen Antrag zur Änderung des Urhebervertragsrechts vor“. Diese Reform würde bedeuten, „dass das Schlichtungsverfahren für beide Seiten zu einem bindenden Ergebnis führt“, so Rößner weiter. Auch die Linke hatte 2012 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts eingereicht, ging jedoch weiter bei ihrem Versuch, Urheber zu stärken: „Wir wollen in diesem Entwurf die Regierung in die Pflicht nehmen, falls Schlichtungen nicht erfolgreich verlaufen“, sagte Sitte. Das sei jedoch anderen in der Enquete zu weit gegangen und habe dann zum vorliegenden Kompromiss geführt.