Informationsfreiheit: WDR musste Auskunft geben

Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der WDR jetzt höchstgerichtlich dazu verpflichtet worden, eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Auf Grundlage des nordrhein-westfälischen IFG muss die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt jedermann Auskünfte erteilen, sofern diese keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zulassen.


Bis er die begehrten Informationen vom Westdeutschen Rundfunk Mitte Juli 2013 tatsächlich erhielt, musste der freie Journalist Marvin Oppong viele Jahre warten – und vor Gericht kämpfen. 2006 hatte er dem WDR eine Liste mit 47 Unternehmen geschickt und angefragt, mit welchen dieser Firmen der Sender Geschäfte gemacht habe. Damit wollte er herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragte, für die Mitglieder seines Rundfunkrats tätig sind.
Der WDR hatte diese Auskünfte verweigert und sich auf die Rundfunkfreiheit berufen. Deshalb gelte für ihn das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Der WDR-Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom November 2009 und wies Oppongs Auskunftsklage ab.
Doch im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bekam der Bonner Journalist Recht. Mit Urteil vom 9. Februar 2012 (Az.: 5 A 166/10) stellte das OVG Münster klar, dass das IFG NRW auf den WDR anwendbar ist, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind, und verpflichteten den Sender, über das Auskunftsersuchen neu zu entscheiden (M 2/2012). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Auskunft gab der WDR immer noch nicht, sondern legte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Die wurde vom Bundesverwaltungsgericht, das die Entscheidung der Vorinstanz inhaltlich untermauerte, am 27. Mai 2013 (Az.: BVerwG 7 B 30.12) zurückgewiesen. Damit ist nicht nur das Urteil des OVG rechtskräftig, sondern auch klargestellt, dass jedermann Auskünfte von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einfordern kann, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind – und natürlich sofern es in den betreffenden Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze gibt.

Disclaimer:
Der Autor ist selbst Betroffener – und kann seine Zufriedenheit über den Gerichtsentscheid nicht verhehlen. Auch ihm gegenüber wurden 2006 vom WDR und anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Auskünfte nach dem IFG verweigert.

Weitere aktuelle Beiträge

Rechte Gratiszeitungen machen Meinung

In Ostdeutschland verbreiten kostenlose Anzeigenblätter zunehmend rechte Narrative – etwa der Hauke-Verlag in Brandenburg. Unter dem Deckmantel von Lokaljournalismus mischen sich Werbung, Verschwörungserzählungen und AfD-Propaganda. Möglich wird das auch wegen der Krise des Lokaljournalismus: Wo es kaum noch Medienvielfalt gibt, füllen rechte Angebote die Lücken.
mehr »

dju: Kritik an Anti-SLAPP-Entwurf

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf für ein Anti-SLAPP-Gesetz. Mit dem Gesetz soll das Problem der strategischen Einschüchterungsklagen gegen kritische Berichte von Journalist*innen, Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen eingedämmt werden. Die dju kritisiert die im Entwurf bestehenden juristischen Schlupflöcher.
mehr »

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »