Eine aktuelle Gesetzesnovelle soll Personen besser zu schützen, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Dazu zählen unter anderem Rettungskräfte, Polizist*innen oder Politiker*innen. Aus Sicht der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) müssen auch Medienvertreter*innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich in diesen Schutz einbezogen werden.
Die dju in ver.di fordert, Medienschaffende in die geplante Gesetzesnovelle des § 116 Strafgesetzbuch (StGB-E) aufzunehmen und sie bei Angriffen während ihrer beruflichen Tätigkeit unter besonderen strafrechtlichen Schutz zu stellen. Ziel der Novelle ist es, Personen besser zu schützen, die im öffentlichen Interesse tätig sind – darunter bislang unter anderem Rettungskräfte, Polizist*innen oder Politiker*innen. Medienvertreter*innen sollten bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich in diesen Schutz einbezogen werden, so die dju.
„Journalist*innen leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Ohne unabhängigen Journalismus ist Demokratie nicht denkbar“, sagt Lars Hansen, dju-Co-Vorsitzender. Gleichzeitig gehörten Bedrohungen, Einschüchterungen und tätliche Angriffe für viele Medienschaffende längst zum Berufsalltag – bei Demonstrationen, bei Recherchen in extremistischen Milieus oder im Lokaljournalismus, betont der Gewerkschafter.
In einem gesellschaftlichen Reizklima, befeuert durch die politische Rechte, digitale Hetze und Desinformation, nähmen Bedrohungen und Angriffe weiter zu. Die dju in ver.di fordert daher, bei der geplanten Gesetzesnovelle, Medienschaffende klar und eindeutig als besonders schützenswerte Gruppe zu benennen. „Der § 116 schützt Menschen, die für das Gemeinwohl arbeiten. Medienschaffende gehören dazu und müssen dort ausdrücklich benannt werden“, fasst Hansen zusammen.
Auch ein aktueller Beitrag der tageszeitung verweist auf die aktuelle Bedrohungslage, der Pressevertreter*innen in Deutschland derzeit ausgesetzt sind.

