Grundrechte statt Vorratsdatenspeicherung

Foto: fotolia/Nmedia

Ver.di kritisiert den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), mit dem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll. Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger – wie etwa Medienschaffende oder Rechtsanwält*innen – werden darin gestrichen.

„Das Gesetz droht das Redaktionsgeheimnis und damit das Grundrecht auf die Freiheit der Presse vor staatlichem Zugriff auszuhebeln“, sagt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Gemeinsam mit einem breiten Medienbündnis aus Rundfunk, Verlegerverbänden und Gewerkschaften kritisiert ver.di den Entwurf.

Der Referentenentwurf aus dem BMJV sieht vor, dass in Zukunft jede Internetnutzung (beispielsweise per E-Mail oder Messenger) grundsätzlich von allen Bürgerinnen und Bürgern protokolliert wird. Uhrzeit, Standort, IP-Adresse, Nutzerkennung und weitere Daten sollen für bis zu sechs Monate gespeichert werden.

Kein Schutz für Journalist*innen vorgesehen

Bezweckt werde, Personen zu identifizieren, die vermeintlich an schweren Straftaten beteiligt waren. Überwacht werden alle. Der bisherige Schutz von Berufsgruppen, deren Kommunikation vertraulich verlaufen muss, wird in dem Referentenentwurf gestrichen. Doch wenn Kontaktaufnahmen im Nachhinein Personen zugeordnet werden, können Journalist*innen  ihren Quellen in Zukunft keine Vertraulichkeit mehr gewährleisten. Das ist für eine funktionierende Presse als Machtkorrektiv allerdings zwingend nötig.

Schmitz-Dethlefsen: „Anlasslose Datensammlung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Grundsätzliche Schutzbedürfnisse wie die Kommunikation von Medien mit ihren Quellen können mit einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung nicht gewahrt werden. Hinweisgebenden wird die Möglichkeit genommen, sich unbeobachtet an Medien zu wenden, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Dabei ist unsere Gesellschaft genau hierauf angewiesen. Das Justizministerium setzt das Brecheisen an, wo die Grundrechte Fingerspitzengefühl erfordern.“


ver.di hat als Teil des Medienbündnisses eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ eingereicht. Dem Medienbündnis gehören neben der dju in ver.di der BDZV, der MVFP, VAUNET, der Deutsche Presserat, ARD, ZDF, Deutschlandradio, der DJV und Reporter ohne Grenzen an. Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.verdi.de/medien/medienpolitik.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Diese Fernsehsender werden eingestellt

Zum Jahresende werden die Sender Tagesschau24, One und ARD-alpha eingestellt, das verkündeten heute ARD und ZDF. Anlass ist der seit Dezember geltende Reformstaatsvertrag, der den Sendern unter anderem auftrug, zwei der linearen Informationssender und einen ihrer Sender für junge Zielgruppen zu streichen.
mehr »

Eine Debatte jenseits von Plattformen

Damit öffentlich-rechtliche Medien auch in einer veränderten medialen Öffentlichkeit als zentraler Ort für journalistische Professionalität wahrgenommen werden, braucht es plattformunabhängige Dialogräume. Das ist eine der zentralen Ideen der Studie „Dialogfunktion von Public Service Media – Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik“ im Auftrag der gemeinnützigen Denkfabrik „Agora Digitale Transformation“.
mehr »

Equal Pay Day zeigt Ungleichheit auf

Die Lücke bleibt und wächst: Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat zum Equal Pay Day am 27. Februar den Stand der Gleichstellung in Deutschland analysiert. Die Autor*innen stellen nach wie vor erhebliche Ungleichheiten fest. Die gelten auf für Frauen in der Kulturbranche und im Journalismus.
mehr »

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »