Am heutigen Dienstag (23. Juni 2026) verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF hatten im Herbst 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Ministerpräsident*innen der Länder die zu 2025 fällige Beitragserhöhung in Höhe von damals 58 Cent nicht freigegeben hatten, was dem verfassungsrechtlichen Verfahren widersprach.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Rechtsbruch der Länder, der sich für die Beschäftigten im Rundfunk und bei den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlich-rechtlichen Programmangebots bereits negativ auswirkt. So hatten Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF bereits Personalabbau, Streichung von Aufträgen an freie Rundfunkschaffende und Einschnitte bei Formaten wie Tatort, Polizeiruf, Informationsangeboten und Regionalberichterstattung mit den ausgebliebenen Erhöhungen des Rundfunkbeitrages begründet.
ver.di erwartet Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit
„Die Länder hätten 2024 die von der unabhängigen Kommission KEF ermittelte Beitragserhöhung freigeben müssen, doch sie haben dies unterlassen. Sie sind Wiederholungstäter, nachdem sie bereits die letzte Beitragserhöhung im Jahr 2021 nicht durchgeführt haben. Mit ihrer Weigerungshaltung haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schon jetzt einen massiven Schaden angerichtet“, kritisiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Einschränkungen von Programm und erhebliche Auftragseinbußen für die freien Programmschaffenden sind das Resultat dieser Verhinderungspolitik der Länder. So nimmt die Politik Einfluss auf die Öffentlich-Rechtlichen – ein Verstoß gegen die grundgesetzlich gebotene Rundfunkfreiheit.“
Mit Blick auf die heutige Verhandlung kommentiert der Gewerkschafter: „Das Verfahren zur Beitragsfestsetzung, auf das sich die Länder selbst geeinigt haben, lässt keinen Zweifel an der Unrechtmäßigkeit der unterlassenen Beitragsanpassung. Heute müssen sich die Länder vor dem Rechtstaat verantworten und ihr Verhalten im Lichte des Grundgesetzes prüfen lassen. Es ist höchste Zeit, dass die Medienpolitik zu den gesetzlichen Verfahren zurückkehrt.“

