Einschüchterung, Schikane und körperliche Gewalt: Die dju in ver.di dokumentiert massiven Anstieg von Angriffen und Behinderung von Journalist*innen im AfD-Wahlkampf Sachsen-Anhalt. Dort gab es allein in den vergangenen drei Wochen 25 pressefeindliche Vorfälle. ver.di kritisiert auch das Verhalten der Polizei.
Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag verzeichnet die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di einen besorgniserregenden Anstieg von Übergriffen und Behinderungen auf Medienschaffende. Die dju beobachtet die Lage seit Anfang Mai 2026. Die Gewerkschaft registrierte über 30 Vorfälle im Zusammenhang mit AfD-Veranstaltungen. Dabei waren mindestens 47 Journalist*innen, TV-Teams und politische Influencer betroffen. 25 dieser Vorfälle ereigneten sich allein in den vergangenen drei Wochen.
Das Spektrum reicht von verbaler Diffamierung und gezielter Arbeitsbehinderung über Nachstellungen und Doxing bis hin zu körperlichen An- und Übergriffen. Medienschaffende wurden bei ihrer Arbeit stellenweise massiv behindert, bedrängt, diffamiert und in fünf Fällen sogar körperlich angegriffen.
Die Lage ist brisant
„Fünfundzwanzig der Vorfälle wurden allein innerhalb der letzten drei Wochen registriert. Damit ist die Lage so brisant wie im gesamten vergegangenen Jahr nicht. Das bereitet uns ernstzunehmende Sorgen“, berichtet Lucas Munzke, stellvertretender ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zum Vergleich: In der Statistik von Reporter ohne Grenzen kamen im gesamten Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt insgesamt fünf Fälle zusammen.
In einem wesentlichen Teil der aktuellen Vorfälle ging die Eskalation von rechten bis rechtsextremen Streamern und Medienaktivisten aus, die das Umfeld der AfD-Veranstaltungen dominieren. Kolleg*innen unter anderem von RTS, SRF, CBC News, ProSieben, rbb, WDR und MDR wurden bei laufenden Interviews bedrängt, an Aufnahmen gehindert und im Netz diffamiert. In Merseburg gipfelte das Agieren eines verurteilten Streamers im tätlichen Beiseiterempeln eines Reporters von Spiegel TV, begleitet von feindseligen Sprechchören.
Einen alarmierenden Höhepunkt markiert der Übergriff auf die britische Korrespondentin Anne McElvoy des Magazins POLITICO in Lützen. Ein Sicherheitsmitarbeiter auf der AfD-Wahlkampfveranstaltung packte die Journalistin am Arm, stieß sie gegen eine Bordsteinkante und drängte sie gewaltsam ab. Das anschließende Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten, die den Angreifer unbehelligt ließen, stattdessen die Journalistin kontrollierten und auf Zuruf der Sicherheitsmitarbeiter die rechtswidrige Löschung von Bildmaterial durchsetzen, ist inakzeptabel
Eine überforderte Polizei
„Wir erleben vielfach eine passive und oft überforderte Polizei in Sachsen-Anhalt. Nur vereinzelt registrieren wir ein vorbildliches Verhalten der Beamten. Der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Medienschaffende kommt sie überwiegend nicht nach. Dass im Fall McElvoy jedoch sogar eine Täter-Opfer Umkehr folgte, ist an Absurdität nicht zu übertreffen“, so Munzke.
Auch Funktionäre der AfD versuchten die freie Berichterstattung zu beschneiden. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, versuchte Medienberichten zufolge sowohl gegenüber einem TV-Team von BILD als auch gegenüber der Chefredakteurin der Funke-Zentralredaktion nach kritischen Nachfragen, die Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial über anwaltliche Schreiben juristisch zu verbieten.
„Was wir in diesem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt beobachten, sind keine Einzelfälle. Die AfD ist eine medienfeindliche Partei. Sie bekämpft nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern unterbindet und behindert auch die unabhängige Berichterstattung auf Parteitagen, bei Demonstrationen und insbesondere nun auch im Wahlkampf”, erklärt Munzke abschließend.
Die dju in ver.di fordert:
- Lückenlose Aufarbeitung: Das Innenministerium Sachsen-Anhalt und die Polizeiführung müssen das Fehlverhalten dienstrechtlich lückenlos aufarbeiten.
- Durchsetzung der IMK-Verhaltensgrundsätze: Die Polizei muss ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Medienschaffende bei Großlagen und Parteiveranstaltungen bedingungslos nachkommen, statt als Hilfsorgan parteinaher Sicherheitsdienste zu agieren.
- Konsequente Strafverfolgung: Übergriffe, Nötigungen und Nachstellungen durch Streamer und Parteisicherheitsdienste müssen von den Strafverfolgungsbehörden konsequent geahndet werden.

