Der Wahlkampf im Fernsehen

Stuttgart, Baden-Württemberg, 08.03.2026: Landtagswahl 2026: Akteur*innen im Landtag

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.

Eine Partei, die laut Eigenaussage keine Partei sein möchte, um nicht mit den klassischen Parteien in einen Topf geworfen zu werden, dominiert die politischen Sendungen in den Medien. So auch die Wahlberichterstattung im ÖRR.

Im Grunde dreht sich alles um eine Frage: „Wie geht Ihr Sender mit der AfD um?“. Diese Frage muss nicht einmal von den Journalist*innen ausgesprochen werden, sie schwingt immer mit.

Umfangreiche Konzepte

Die Pressestellen der ARD-Sendeanstalten sind inzwischen bestens darauf vorbereitet. Der MDR hat beispielsweise ein 31-seitiges „Konzept zur Wahlberichterstattung“ in Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Darin erklärt der Sender transparent, wie und warum er über Parteien berichtet oder eben nicht.

Auch wenn Menschen Medien immer häufiger im Digitalen konsumieren, wenn vor Landtagswahlen die üblichen „Duelle“, Trielle“ oder „Wahlarenen“ über den Sender flimmern, schauen regelmäßig auch die größten Kritiker*innen zu oder sind sogar Teil der Show.

Die AfD, die bei einem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt angekündigt hat, als eine der ersten Maßnahmen den Medienstaatsvertrag aufkündigen zu wollen, wird vom MDR zu solchen Formaten eingeladen und nimmt das Angebot gerne an. Schon verrückt, dass AfD-Kandidat Ulrich Siegmund im „TV-Duell“ nicht eine einzige Frage dazu beantworten muss.

Fairerweise sei an dieser Stelle erwähnt, zum einen funktioniert die Aufkündigung des Medienstaatsvertrags nicht so schnell, wie die AfD ständig fälschlicherweise erzählt. Hintergründe liefert epd Medien. Zum anderen hat der MDR auf seiner Webseite dazu ausführlich Stellung bezogen.

Der Sender geht sogar noch einen Schritt weiter. Durch gezielte Unterbrechungen des laufenden Programms versuchen die Verantwortlichen ihrem Publikum deutlich zu machen, welche Folgen ein Austritt aus dem Medienstaatsvertrag haben würde.

Pauschale Kritik unangebracht

Die größten Kritiker*innen einladen und gleichzeitig an anderer Stelle die Kritik kontern, verdeutlicht ein weiteres Dilemma des ÖRR. Kritik kann sich nur auf Gesehenes oder Gehörtes beziehen. Der MDR oder andere ARD-Anstalten berichten eben nicht nur im TV ausgiebig im Vorfeld von Wahlen, sondern ebenso im Radio, auf der sendereigenen Webseite und auf YouTube, Instagram oder TikTok. Kein Mensch kann das alles konsumieren. Deswegen ist allerdings eine pauschale Kritik, der ÖRR würde nicht ausreichend Stellung beziehen oder ausgewogen berichten, völlig unangebracht.

Obwohl sie teilweise selbst immer wieder über die Partei in ihren eigenen Medien berichten, sind Journalist*innen der Ansicht, die AfD bekommt zu viel Sendezeit im ÖRR. Auch das lässt sich aufgrund der beschriebenen Vielfalt an Kanälen nur schwer belegen. Dafür zeigt sich ein anderes Phänomen. Für viele Politiker*innen der anderen Parteien scheint es attraktiv zu sein, sich vor Wahlen in TV-Duelle mit Vertreter*innen der AfD zu stürzen.

In Mecklenburg-Vorpommern hatte sich die CDU beschwert, nicht vom NDR in ein solches Format eingeladen worden zu sein. Dort wird sich nun nur die amtierende Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit der AfD duellieren.

RBB verzichtet auf „Duell“

Diesen Stress wird es beim RBB vor den anstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht geben. Denn erstaunlicherweise erspart der Sender seinem Publikum ein solches Format. Den Grund für diese Entscheidung liefert RBB-Chefredakteur Georg Heil: „Die Wahlumfragen zeigen, anders als in Sachsen-Anhalt gibt es in Berlin keine eindeutigen Mehrheiten für irgendeine der zur Wahl stehenden Parteien. Daher macht so eine Konstellation gar keinen Sinn.“

Stattdessen gibt es gleich zwei Ausgaben der „Wahlarena“. In diesem Live-Format können Wähler*innen Fragen an die Spitzenkandidat*innen der Parteien richten. Da in Berlin schon ab 16 Jahren gewählt werden darf, bietet der RBB auch eine „Wahlarena“ gezielt für junge Wähler*innen an. „Dieses Format haben wir uns bei den Kolleg*innen des SWR abgeguckt“, berichtet Nina Siegers, Leiterin „Politischer Talk“ beim RBB.

Auch vor den Wahlen in Berlin zeigt sich, wie bedeutend so ein TV-Auftritt für Parteien inzwischen ist. „Es gab eine Anfrage des BSW, nach welchen Kriterien die Redaktion die Parteien für die ‚Wahlarena‘ ausgewählt hat“, berichtet RBB-Chefredakteur Georg Heil. An einer passenden Antwort arbeitet der Sender noch.

Der RBB hat sein Konzept zur Wahlberichterstattung den Medienvertretern online präsentiert. Auch in dieser Runde war es nicht nötig, die Frage zu stellen: „Wie geht Ihr Sender mit der AfD um?“. Senderchef Heil hatte in weiser Voraussicht in seiner Präsentation auf das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit hingewiesen. Demnach ist der ÖRR verpflichtet, über alle Parteien zu berichten, die zur Wahl für das Abgeordnetenhaus antreten. Das geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957 zurück.

Die Rede ist also von einem Urteil, das in einer Zeit entstanden ist, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur aus der ARD bestand. Auch das ist Demokratie. Sie sichert der AfD einen Platz beim TV-Duell. Gleichzeitig darf die Partei über ihre eigenen Kanäle ständig über den ÖRR herziehen und die Existenz von ARD und ZDF offen infrage stellen.

Vielleicht ist es nach fast 70 Jahren, in einer völlig veränderten Medienlandschaft an der Zeit, neu darüber zu diskutieren.


M1/2026 Wahlberichterstattung

Mehr dazu in unserer Ausgabe zur Wahlberichterstattung

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