Türkei: Verurteilungen aufgrund von Folter, willkürlichen Vorwürfen und ohne Beweise
Der in Berlin lebende türkische Journalist Mehmet Bakir und der Mitangeklagte Mehmet Desde, deutscher Staatsbürger aus München, sollen nunmehr doch ins Gefängnis. Obwohl letztlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte, bestätigte das Kassationsgericht in Ankara die auf Folter und willkürlichen Vorwürfen beruhende Verurteilung. Ein unglaubliches Beispiel dafür, wie weit die Türkei von Rechtsstaatlichkeit entfernt ist.
Seit fast fünf Jahren wird Mehmet Bakir in der Türkei festgehalten. Er wurde im Juli 2002 während einer Urlaubsreise verhaftet. Ihm und sieben weiteren Angeklagten wird die Gründung und Mitgliedschaft in der sogenannten Bolschewistischen Partei Nordkurdistan-Türkei vorgeworfen. Mehmet Bakir und Mehmet Desde bestreiten, sowohl die Zugehörigkeit als überhaupt Kenntnis von dieser Partei zu haben. Nach sechseinhalb Monaten Untersuchungshaft wurden beide im Januar 2003 entlassen und mit einem bis heute andauernden Ausreiseverbot aus der Türkei belegt.
Nach fast 4-jähriger Verfahrensdauer wurden Bakir und Desde am 16. März 2006 von dem Landgericht in Izmir wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Grundlage waren durch Folter erzwungene Aussagen, Beweise blieb die Anklage bis zum heutigen Tag schuldig. Die sogenannten Geständnisse wurden in der Verhandlung mit dem deutlichen Hinweis auf Folter widerrufen. (M 05 / 2006) Aber auch die Organisation, deren Mitglieder die Verurteilten sein sollten, war bisher lediglich durch Flugblätter aufgefallen, auf denen sie für eine neue Weltordnung eintrat. Selbst die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund dieser Beweislage in beiden Instanzen Freispruch. Trotzdem hat das Kassationsgericht in Ankara das Urteil bestätigt. Das bedeutet, dass die beiden Angeklagten die Reststrafen von mindestens 16 Monaten antreten müssen.
„Damit wurde vom obersten Gericht der Türkei ein nach rechtsstaatlichen Prinzipien unhaltbares Urteil wegen des Vorwurfs unliebsamer Meinungsäußerung bestätigt“, so Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, die unter anderem auch für ver.di als Prozessbeobachterin 2006 in Ankara war. „Dieses Urteil könnte zum Präzedenzfall für die Türkei werden, mit dem jegliche Opposition kriminalisiert werden soll.“ Das Urteil zeige auch, dass die als Reformen bezeichneten Gesetzesänderungen in der Türkei, in deren Zuge auch einige gegen die Opposition zielende Bestimmungen abgeschafft wurden, keineswegs eine tatsächliche Verbesserung bedeuten.
Auch Hasim Karaktüktük darf nicht zurückkehren
Die TeilnehmerInnen der Bundesfachgruppenkonferenzen Verlage, Druck und Papier und Medien protestierten gegen die drohende Inhaftierung von Bakir, Desde und ihrer Mitangeklagten. Sie forderten außerdem, dass der politisch anerkannte Flüchtling und inzwischen deutsche Staatsbürger Hasim Karaktükük aus Düsseldorf umgehend nach Deutschland zurückkehren darf. Der ver.di-Kollege hatte nach zehn Jahren Ende Januar 2007 erstmals wieder seine Familie in der Türkei besucht und wird seitdem dort festgehalten. „Der Weg der Türkei in die Europäische Union, der schon sehr viele positive Aspekte und Auswirkungen hatte, wird durch solche Willkür ernsthaft geschädigt“, heißt es in einer ver.di-Protestresolution.
Diese jüngsten Beispiele zeigen auf unfassbare Weise, dass Gerichtsverfahren in der Türkei, wenn es um politische Delikte geht, nach wie vor mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun haben. Ein Gutachten des Türkeiexperten Helmut Oberdiek von Ende 2005 liefert dafür eindrucksvolle Belege. Es wurde von der Stiftung Pro Asyl, amnesty international (ai) und die Holtfort-Stiftung in Auftrag gegeben. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag bei der Frage, ob das Beweisverwertungsverbot für Informationen und Geständnisse, die unter Folter zustande gekommen sind, eingehalten wird. Helmut Oberdiek hat 18 politische Verfahren vor Gerichten der Türkei anhand der Gerichtsakten untersucht, einige Prozesse vor Ort selbst beobachtet und mit RechtsanwältInnen gesprochen. Sein Ergebnis: Mit politischen Verfahren befasste Gerichte gehen bis heute Foltervorwürfen nicht nach. Sie bringen den Vorwurf der Folter nicht zur Anzeige. In vielen Fällen hätte ein Schuldspruch entweder nicht ergehen dürfen oder die Verurteilung hätte sich auf andere Strafvorschriften stützen müssen, wenn das Beweisverwertungsverbot für erfolterte Aussagen tatsächlich eingehalten worden wäre. Es muss bemängelt werden, dass die Richter Foltervorwürfe nicht ernst nehmen, sondern sie in der Regel als den Versuch der Angeklagten ansehen, einer Bestrafung zu entgehen. Staatsanwaltschaft und Richterschaft verletzen ihre Pflicht als Staatsbedienstete, die Beschwerde über eine Straftat offiziell anzuzeigen. Droht die Verwendung erfolterter Aussagen oder sind sie bereits vom Gericht verwendet worden, so ist weder vor dem türkischen Kassationsgerichtshof noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeitnah und effektiv Rechtsschutz zu erlangen. Einen fairen Prozess haben Angeklagte, die eines politischen Deliktes beschuldigt werden, in vielen Fällen in der Türkei nicht zu erwarten. Sie müssen damit rechnen, dass Gerichte Beweise verwerten, die vermutlich erfoltert wurden. Die Tatsache, dass die Türkei die UN-Antifolterkonvention ratifiziert hat, deren Artikel 15 die Verwendung erfolterter Aussagen verbietet, ändert daran nichts.
Studie & Engagement
Die Studie ist auf den angegebenen Websites nachzulesen und wer sich für unsere Kollegen engagieren möchte, wird hier ebenfalls fündig.
http://web.amnesty.org/library/eng-tur/index
www.proasyl.de/de/tuerkeigutachten