Hassrede, Drohungen, Doxing – für die Mehrheit der Journalist*innen ist das längst keine abstrakte Gefahr mehr. Ein neues Gesetz will digitale Gewalt nun bekämpfen, blendet die Betroffenheit von Medienschaffenden aber noch aus.
Als die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali im September 2025 im heute journal einen Beitrag über die Tötung des Influencers Charlie Kirk, den sie als rechtsradikal bezeichnete, anmoderierte, betonte sie, dass dessen Tod nicht zu rechtfertigen sei. Auf die Einordnung im politischen Spektrum folgte eine Lawine von Hasskommentaren, Drohungen und Todeswünschen gegenüber Hayali auf X, Telegram und anderen Online-Plattformen.
Formen digitaler Gewalt
Eskalationen in diesem Ausmaß sind für Journalist*innen nicht alltäglich, aber auch längst nicht mehr ungewöhnlich. Denn Journalist*innen sind systematisch von digitaler Gewalt betroffen, insbesondere in Form von Hate Speech, Drohungen, Identitätsmissbrauch – oder sie werden auf Feindeslisten geführt und gedoxt. Journalist*innen mit besonderer Sichtbarkeit (etwa als Leitartikler*innen, Talkshow-Gäste oder Kommentator*innen) oder solche, die über Klima- oder Gleichstellungsthemen berichten oder im Lokaljournalismus kritische Recherchen zu rechtsextremen Strukturen veröffentlichen, erleben digitale Gewalt häufiger. Wer sich überhaupt juristisch wehrt, erlebt Strafverfahren als überaus schwerfällig – und zu häufig bleiben sie ergebnislos.
Die Virulenz digitaler Gewalt gegen Journalist*innen legt die Studie „Strapazierter Journalismus“ vom März 2026[1] offen: 65,4 Prozent der 383 Befragten hatten in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal persönlich Anfeindungen erlebt, 53,4 Prozent waren mehrfach angefeindet worden. 78,6 Prozent ordneten die Anfeindungen einem politisch rechten Hintergrund zu. Wenig überraschend fühlten sich 33 Prozent von den Anfeindungen persönlich belastet. Besonders besorgniserregend ist die Zahl von 15,4 Prozent der Befragten, die inzwischen bestimmte Themen aus Sorge vor Anfeindungen journalistisch nicht mehr behandeln.
Die österreichische Fernsehmoderatorin Claudia Reiterer sprach in Bezug auf ihre Erfahrungen und die anderer Kolleginnen von digitalen „Anfeindungen, bis Frauen zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit wählen müssen.“[2] Sie verließ den ORF 2025. Ihr „Rückzug [aus der Öffentlichkeit] beendete zwar die persönliche Giftkur, markiert aber ein kollektives Versagen.“
Digitale Gewalt als Kampagne gegen Medienschaffende
Wie viele Medienschaffende betroffen sind, weist auch auf die Kampagnenhaftigkeit digitaler Gewalt hin, die ideologisch motiviert, organisiert und mit krimineller Energie betrieben wird. Journalist*innen haben nicht nur eine besondere Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit. Sie üben auch eine herausgehobene Funktion für die gesellschaftliche Auseinandersetzung aus. Hier setzen demokratiefeindliche Akteure an, die sich auf exponierte Figuren oder unliebsame Recherchen stürzen. Zunehmende Bedeutung in dieser Mobilmachung gewinnen Akteure, die sich selbst als Journalisten bezeichnen, jedoch vornehmlich als Katalysator für demokratiezersetzende Kampagnen agieren. Dass journalistische Medien von der Berichterstattung abgehalten und kritische Stimmen aus dem Diskurs gedrängt werden, kann eine demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen.
Die von der dju in ver.di mitgegründete Initiative „Schutzkodex“[3] reagiert auf diese Bedrohungslage für Medienschaffende. Mit Beitritt zum Schutzkodex verpflichten sich Medienhäuser dazu, ihren Mitarbeitenden konkrete, weitreichende Unterstützung zu leisten, sollten sie in Folge ihrer Berichterstattung für das Medium zum Ziel von Angriffen werden. Solche Selbstverpflichtungen von Arbeit- und Auftraggebern sind wichtig für die Betroffenen. Naturgemäß können sie das Problem aber nur teilweise auffangen.
Dass das Bundesjustizministerium nun regulatorisch gegen digitale Gewalt vorgehen möchte, ist zu begrüßen. Hierunter fallen neben den aktuell vieldiskutierten Deepfakes unter anderem Hate Speech, Bedrohung, Beleidigung, Doxing, Cybermobbing oder Identitätsmissbrauch. Dabei sind Angehörige bestimmter gesellschaftlicher Gruppen prädestiniert, zur Zielscheibe digitaler Gewalt zu werden: Zu den überproportional Betroffenen zählen neben jungen Frauen, migrantisierten und queeren Personen[4] auch Journalist*innen. Letzteren Umstand blendet der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium bislang allerdings aus.
Neue Straftatbestände
Kern des geplanten Gesetzes sind neue Straftatbestände (Herstellung und Verbreitung von diskreditierenden Deepfakes, heimliche Überwachung von Personen), ein vereinfachtes Auskunftsverfahren über Täter*innen, die Beweissicherung, neue Sanktionsmöglichkeiten (Accountsperre, Entfernung des Inhalts), eine Vorschrift über anzusiedelnde Zustellungsbevollmächtigte (über die eine Plattform erreicht und zum Löschen eines Inhalts oder zur Sperrung eines Accounts gebracht werden kann) sowie eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Der Referentenentwurf sieht einige sinnvolle Maßnahmen vor: Digitale Gewalt in zivilrechtlichen Verfahren verfolgen zu können, wird als neue Möglichkeit geschaffen. Bevor ein Inhalt gelöscht wird, muss ein*e Richter*in sich den Fall anschauen. Und die von einem Auskunftsverfahren (über die Identität hinter einem Account) betroffenen bleiben im Verfahren anonym, solange die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns nicht festgestellt wurde. Dies ist auch für Journalist*innen sinnvoll. Andere Aspekte des Gesetzesvorhabens stehen der Arbeitsrealität von Medienschaffenden und den Notwendigkeiten der Medienfreiheit jedoch entgegen.
Redaktionsgeheimnis unter Druck
So soll eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als bewusste Grundrechtseinschränkung eingeführt werden – was dem Redaktionsgeheimnis und der notwendigen Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalist*innen entgegensteht. Hier könnte auf eine grundrechteschonendere Alternative zurückgegriffen werden. Bei der Realisierung von Accountsperren muss ausgeschlossen werden, dass dadurch Personen in der Ausübung ihrer Pressefreiheit eingeschränkt werden. Hierfür wäre es hilfreich, Medienschaffende als besonders schützenswerte Gruppe in der Gesetzesbegründung explizit zu benennen. Bei den Regelungen zu Zustellungsbevollmächtigten ignoriert der Referentenentwurf, dass die bisherige Praxis unzureichend funktioniert. An dieser Stelle wäre Gelegenheit, die effektivere Variante aus dem NetzDG wieder einzuführen, nachdem jede in Deutschland operierende Online-Plattform auch hierzulande eine*n Zustellungsbevollmächtigte*n aufweisen muss. In diesen Aspekten wäre es aus Perspektive von Journalist*innen sinnvoll, den Referentenentwurf im weiteren Verfahren entscheidend nachzujustieren.
Insgesamt wird digitale Gewalt nur wirksam bekämpft werden können, wenn neben dem aktuellen Gesetzesvorhaben weitere Themen angegangen werden. Online-Plattformen und Anbieter von Tools zur Überwachung oder zur Herstellung von Deepfakes sind stärker in die Verantwortung zu nehmen. In der Justiz muss entsprechend der neuen Anforderungen personell aufgestockt werden. Und ohne eine auskömmliche und verlässliche Förderung von Anlaufstellen für Betroffene digitaler Gewalt, von Gewaltpräventionsprogrammen und weiteren Maßnahmen, die Ursachen des nun strafrechtlich bekämpften Phänomens einzuhegen, wird es bei einer bloßen Symptombehandlung bleiben.
[1] Strapazierter Journalismus: Anfeindungen und strukturelle Belastungen von Journalist:innen in Deutschland, Universität Bielefeld und ECPMF 2026
[2] „Wir gehören euch nicht“: Wie Journalistinnen mit Hass und Angriffen umgehen, Der Standard, 3.5.2026
[4] Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag“, Bundeskriminalamt 2026 sowie „Lauter Hass, leiser Rückzug – Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Berlin“, Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz 2024

